TOP Ö 1: Begrüßung durch den Bürgermeister, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit

Der Bürgermeister eröffnet die 2. öffentliche Gemeindevertretersitzung, begrüßt alle Anwesenden und stellt die Ordnungsmäßigkeit der Einladung sowie die Beschlussfähigkeit fest.

Von 13 Mitgliedern der Gemeindevertretung sind 11 anwesend, somit ist die Beschlussfähigkeit gegeben.