Sitzung: 02.12.2014 Gemeindevertretung Ziesendorf
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 2, Enthaltungen: 1
Beschluss Nr.
: 7-2/14
I.
Übertragung des
Bauhofes
Die Gemeinde Ziesendorf überträgt dem Amt Warnow-West zum 01.01.2015 die
kommunale Selbstverwaltungsaufgabe, den gemeindlichen Bauhof zum Zweck der
Unterhaltung des kommunalen Vermögens der Gemeinde als Regiebetrieb im Sinne
von § 68 Abs. 2 Nr. 3 KV M-V zu unterhalten.
II.
Herstellung des
Benehmens zur Umlagegrundlage
Die Gemeinde Ziesendorf beteiligt sich an den Zweckausgaben des Bauhofes
nach folgenden Umlagegrundlagen:
-
nach den jeweils in den Gemeinden entstandenen
Ausgaben
-
unberücksichtigt sollen Vertretung,
gemeindeübergreifende Einsätze etc. bleiben
-
1/5 der Kosten
Der Finanzausschuss hat über die Thematik beraten und die Annahme des
Beschlusses empfohlen.
Der Bürgermeister begründet den Beschlussvorschlag. Die Unterhaltung des
gemeinsamen Amtsbauhofes hat sich als wirksam und wirtschaftlich
erwiesen. Durch das Zusammenwirken der Beschäftigten des Bauhofes in den
Gemeinden und durch eine gemeinsame Leitung können die Aufgaben besser
koordiniert sowie organisiert und die Leistungen zuverlässiger erbracht werden.
Der Arbeitsschutz und die
Arbeitssicherheit sind gesichert.
Die Gemeindevertretung fasst folgenden Beschluss:
Abstimmung:
8 |
Ja-Stimmen |
2 |
Nein-Stimmen |
1 |
Enthaltungen |