TOP Ö 7: Beschluss zur Übertragung des Gemeindebauhofes auf das Amt Warnow-West

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 2, Enthaltungen: 1

Beschluss Nr. : 7-2/14

I.              Übertragung des Bauhofes

Die Gemeinde Ziesendorf überträgt dem Amt Warnow-West zum 01.01.2015 die kommunale Selbstverwaltungsaufgabe, den gemeindlichen Bauhof zum Zweck der Unterhaltung des kommunalen Vermögens der Gemeinde als Regiebetrieb im Sinne von § 68 Abs. 2 Nr. 3 KV M-V zu unterhalten.

 

II.            Herstellung des Benehmens zur Umlagegrundlage

Die Gemeinde Ziesendorf beteiligt sich an den Zweckausgaben des Bauhofes nach folgenden Umlagegrundlagen:

  1. Personalausgaben, Ausgaben für Sachausstattung und den laufenden Betrieb in der Gemeinde vor Ort(Vorortkosten):

-          nach den jeweils in den Gemeinden entstandenen Ausgaben

-          unberücksichtigt sollen Vertretung, gemeindeübergreifende Einsätze etc. bleiben

  1. Personal- und Sachausgaben für den Leiter des Bauhofes und Ausgaben für bewegliches Vermögen sowie die Unterhaltung der Bauhofzentrale (Gemeinschaftskosten)

-          1/5 der Kosten

 


Der Finanzausschuss hat über die Thematik beraten und die Annahme des

Beschlusses empfohlen.

Der Bürgermeister begründet den Beschlussvorschlag. Die Unterhaltung des

gemeinsamen Amtsbauhofes hat sich als wirksam und wirtschaftlich erwiesen. Durch das Zusammenwirken der Beschäftigten des Bauhofes in den Gemeinden und durch eine gemeinsame Leitung können die Aufgaben besser koordiniert sowie organisiert und die Leistungen zuverlässiger erbracht werden. Der Arbeitsschutz und die

Arbeitssicherheit sind gesichert.

Die Gemeindevertretung fasst folgenden Beschluss:

 


Abstimmung:

8

Ja-Stimmen

2

Nein-Stimmen

1

Enthaltungen