TOP Ö 9: Beschluss zur Schaffung der Wahlfunktion eines Amtsjugendfeuerwehrwartes

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 18

Beschluss Nr. : 5-1/14

 

1.    Der Amtsausschuss beschließt die Schaffung der Wahlfunktion eines Amtsjugendfeuerwehrwarts.

2.    Die Wahl des Amtsjugendfeuerwehrwartes richtet sich nach der „Musterwahlordnung für den Amtsjugendfeuerwehrwart“ in der derzeit gültigen Fassung.

3.    Die Aufwandsentschädigung des Amtsjugendfeuerwehrwartes beträgt 50,00 Euro im Monat.

 

 

 


 

 


Abstimmung:

18

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen