TOP Ö 1: Begrüßung durch den Amtsvorsteher, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, Feststellung der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit

 

 


Der Amtsvorsteher eröffnet die 1. öffentliche Amtsausschusssitzung, begrüßt die Anwesenden, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Einladung und die Beschlussfähigkeit fest. Von 19 Amtsausschussmitgliedern sind 18 anwesend. Damit ist die Beschlussfähigkeit gegeben.

Der Amtsvorsteher verpflichtet Herrn Kölpin per Handschlag zur gewissenhaften Erfüllung seiner Pflichten.