TOP Ö 8: Beschluss der Dritten Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Pölchow

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 9, Enthaltungen: 0

Beschluss Nr. : 5-2/14

Die Gemeindevertretung beschließt die in der Anlage 1 vorliegende Dritte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Pölchow.

 


Frau Schulz erläutert, dass aufgrund der neuen Entschädigungsverordnung nun die Höchstsätze in die Hauptsatzung aufgenommen wurden. Auch die Stellvertreter der Bürgermeisterin bekommen nun eine monatliche Entschädigung. Bei Ausfall des BM erfolgt die Weiterzahlung nur noch 3 Monate weiter.

Nach intensiver Diskussion waren sich alle Gemeindevertreter darin einig, dass aufgrund der angespannten HH-Lage die alten Entschädigungssätze beibehalten werden sollen.

Der Beschluss wird einstimmig abgelehnt.

 


Abstimmung:

0

Ja-Stimmen

9

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen