TOP Ö 11: Beantragung der Fällgenehmigung für nicht verkehrssichere Bäume an Gemeindestraßen

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss Nr. : 8-2/14

Beschlussvorschlag:

  1. Die Gemeindevertretung beschließt, für nicht verkehrssichere Straßenbäume in den Alleen Rostocker Straße und Huckstorfer Straße sowie Zum Gutshof die erforderliche Fällgenehmigung bei der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Rostock zu beantragen.
  2. Die Gemeindevertretung beschließt im Anschluss, die Umsetzung der ggf. erteilten Fällgenehmigung durch die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Rostock über den Amtsbauhof.

 


Nach Beratung erfolgte die einstimmige Annahme des Beschlusses.

 


Abstimmung:

9

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen