TOP Ö 1: Begrüßung durch den Bürgermeister, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit

 

 


Die Bürgermeisterin begrüßte die Gemeindevertreter und anwesenden Einwohner, stellte die Ordnungsmäßigkeit der Einladung, Anwesenheit und Beschlussfähigkeit fest.