TOP Ö 4: Einwohnerfragestunde

 

 


Ein Bürger möchte geklärt wissen, warum der Kaufantrag für das von ihm genutzte Pachtland, welches an sein Grundstück grenzt, zum zweiten Mal ohne Begründung abgelehnt wurde. Er möchte  - wie andere vor ihm – das Pachtland als Gartenland kaufen. Dazu erläutert der Bürgermeister: Gemeindliche Grundstücke können nur entsprechend eines vorliegenden Gutachtens von der Gemeinde veräußert werden. Gleichwertige Grundstücke können nicht unterschiedlich bewertet und veräußert werden. 

Laut Rechtsaufsichtsbehörde muss eine grundsätzliche Entscheidung in diesen Fällen getroffen werden. Solange hier keine Klärung herbeigeführt wurde, wird der Bürgermeister keine Zustimmung zu einem Grundstücksverkauf erteilen. Frau Kleinow soll den Bürger schriftlich über den Sachverhalt informieren.   

 

Ein Bürger vermisst Behindertenparkplätze vor dem Gemeindezentrum, die laut Veranstaltungsstättenverordnung vorgeschrieben sind. (Auch die Stellplatzsatzung der Gemeinde wurde für LKWs nicht umgesetzt.) Er wünscht eine Rückinformation wie in der Angelegenheit nach der nächsten Bauausschusssitzung weiter verfahren wird. 

Der Bürgermeister beauftragt Frau Stricker, ein Schild für Behindertenparkplätze zu beschaffen und den Bauhofleiter, die Kennzeichnung für die Parkplätze vorzunehmen. 

Des Weiteren informiert der Bürgermeister darüber, dass 2015 die Überfahrt bei der Stadtbäckerei hergestellt wird. Auch die Eingangstür des Gemeindezentrums wird für Behinderte nutzbar sein.

Der Bürger gibt zu bedenken, dass bei Planungen an die Behinderten gedacht werden muss. 

Die Rückinformation erhält der Anfragende vom Amt Warnow-West.

 

Im Sanddornweg (Richtung Zahnarzt) ist eine Straßenlampe defekt.