TOP Ö 1: Begrüßung durch den Bürgermeister, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit

Der Bürgermeister begrüßt alle Anwesenden, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Einladung und die Beschlussfähigkeit fest. Es sind zunächst 13 von 15 Gemeindevertretern anwesend, ab Tagesordnungspunkt  4 sind 14 Gemeindevertreter anwesend.