Sitzung: 09.10.2014 Gemeindevertretung Lambrechtshagen
Beschluss Nr. : 3-1/14
Die
Gemeindevertretung beschließt:
1.
Die während
der öffentlichen Auslegung des Entwurfs zur 1. Änderung der Satzung der
Gemeinde Lambrechtshagen über den Bebauungsplan Nr. 26.1, Gewerbegebiete
südlich der B 105 in Sievershagen, vorgebrachten Stellungnahmen von Behörden,
sonstigen Trägern öffentlicher Belange und Nachbargemeinden hat die
Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft – siehe Anlage 1.
2.
Gemäß § 10
BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. S. 2414), zuletzt
geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15.07.2014 (BGBl. S. 954) beschließt
die Gemeindevertretung der Gemeinde Lambrechtshagen die 1. Änderung der Satzung
der Gemeinde Lambrechtshagen über den Bebauungsplan Ne. 26.1, Geewrbegebiete
südlich der B 105 in Sievershagen, bestehend aus Planzeichnung (Teil A) und
Text (Teil B) – siehe Anlage 2.
3.
Die
Begründung zur 1. Änderung der Satzung der Gemeinde Lambrechtshagen über den
Bebauungsplan Nr. 26.1, Gewerbegebiete südlich der B 105 in Sievershagen, wird
gebilligt – siehe Anlage 3.
4.
Der
Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluss der 1. Änderung der Satzung der
Gemeinde Lambrechtshagen über den Bebauungsplan Nr. 26.1 ortsüblich bekannt zu
machen (Bekanntmachungstafel am Gemeindezentrum Allershäger Straße 1a in
Lambrechtshagen)
Herr Kutschke erläutert die Planungsziele der Änderung.
Abstimmung:
13 |
Ja-Stimmen |
0 |
Nein-Stimmen |
0 |
Enthaltungen |