TOP Ö 7: Bebauungsplan Nr. 26.1, Gewerbegebiete südlich der B 105 in Sievershagen, Abwägungs- und Satzungsbeschluss

Beschluss Nr. : 3-1/14

Die Gemeindevertretung beschließt:

1.      Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs zur 1. Änderung der Satzung der Gemeinde Lambrechtshagen über den Bebauungsplan Nr. 26.1, Gewerbegebiete südlich der B 105 in Sievershagen, vorgebrachten Stellungnahmen von Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange und Nachbargemeinden hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft – siehe Anlage 1.

2.      Gemäß § 10 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15.07.2014 (BGBl. S. 954) beschließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Lambrechtshagen die 1. Änderung der Satzung der Gemeinde Lambrechtshagen über den Bebauungsplan Ne. 26.1, Geewrbegebiete südlich der B 105 in Sievershagen, bestehend aus Planzeichnung (Teil A) und Text (Teil B) – siehe Anlage 2.

3.      Die Begründung zur 1. Änderung der Satzung der Gemeinde Lambrechtshagen über den Bebauungsplan Nr. 26.1, Gewerbegebiete südlich der B 105 in Sievershagen, wird gebilligt – siehe Anlage 3.

4.      Der Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluss der 1. Änderung der Satzung der Gemeinde Lambrechtshagen über den Bebauungsplan Nr. 26.1 ortsüblich bekannt zu machen (Bekanntmachungstafel am Gemeindezentrum Allershäger Straße 1a in Lambrechtshagen)

 


Herr Kutschke erläutert die Planungsziele der Änderung.

 


Abstimmung:

13

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen