TOP Ö 1: Begrüßung durch den Bürgermeister, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit

Der Bürgermeister eröffnet die 1. Gemeindevertretersitzung, begrüßt alle Anwesenden und stellt die Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit fest.

11 von 13 Gemeindevertretern sind zu Beginn der Sitzung anwesend, die Beschlussfähigkeit ist damit gegeben.