TOP Ö 10: Bebauungsplan Nr. 20, Wohngebiet "Am Ostseestrand", Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss Nr. : 5-1/14

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen beschließt:

1.      Das Abwägungsergebnis der zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 20.1 der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen, Wohngebiet „Am Ostseestrand“ in Elmenhorst, vorgebrachten Bedenken und Anregungen von Bürgern sowie die Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden wird gebilligt – siehe Anlage 1. Das Amt Warnow-West wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Anregungen zum Vorentwurf geäußert haben, von diesem Abwägungsergebnis in Kenntnis zu setzen und den Entwurf zur erneuten Beteiligung zuzuschicken.

2.      Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 20.1 der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen, Wohngebiet „Am Ostseestrand“ in Elmenhorst, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) – siehe Anlage 2, wird gebilligt.

3.      Der Entwurf der Begründung des Bebauungsplanes Nr. 20.1 der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen, Wohngebiet „Am Ostseestrand“ in Elmenhorst, wird gebilligt – siehe Anlage 3.

4.      Der Entwurf ist gemäß § 3 Absatz 2 BauGB im Zeitraum vom 05.11.2014 bis 04.12.2014 öffentlich auszulegen. Ort und Dauer der Auslegung sind eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen.

5.      Abstimmung:

13

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen

 

Der Bürgermeister beendet den öffentlichen Teil der Sitzung, verabschiedet die Gäste und gestattet dem Sozialausschussvorsitzenden Herrn Gotham am nicht öffentlichen Teil der Sitzung teilzunehmen.

 

 


In den 1990er Jahren wurde die Genehmigung erteilt, die Bungalows zu Eigenheimen umbauen zu dürfen. Ein Dauerwohnrecht wurde zum damaligen Zeitpunkt nicht garantiert.

Jetzt soll das Dauerwohnrecht hergestellt werden.