TOP Ö 7: Bebauungsplan Nr. 1, 1. Änderung, Gewerbe-, Misch- und Wohngebiet "Steinbecker Eck" der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen, Abwägungs- und Satzungsbeschluss

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss Nr. : 2-1/14

1.    Die während der  öffentlichen Auslegung des Entwurfs zur 1. Änderung der Satzung der     Gemeinde Elmenhorst/ Lichtenhagen über den Bebauungsplan Nr. 1, „Steinbecker Eck“, vorgebrachten Bedenken und Anregungen von Bürgern sowie die Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft - siehe Anlage 1

 

      Das Amt Warnow-West wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Anregungen zum Entwurf geäußert haben, von diesem Abwägungsergebnis in Kenntnis zu setzen.

 

2.   Gemäß §10 BauGB  in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17.07.2014 (BGBl. S. 954) beschließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst/ Lichtenhagen die Satzung über die 1. Änderung des  Bebauungsplanes Nr. 1, „Steinbecker Eck““, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) – siehe Anlage 2

 

3.  Die Begründung zur 1. Änderung der Satzung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1, “Steinbecker Eck“, wird gebilligt – siehe Anlage 3.

 

4.   Der Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluss der Satzung der Gemeinde Elmenhorst/ Lichtenhagen zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1, „Steinbecker Eckt“, ortsüblich bekannt zu machen (Aushang, Internet und Informationsblatt des Amtes Warnow-West –Der Landbote).

 


Herr Bahls rückt wegen Befangenheit vom Tisch ab und nimmt weder an der Beratung noch an der Beschlussfassung teil.

 


Abstimmung:

12

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen