Sitzung: 10.09.2014 Gemeindevertretung Stäbelow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Beschluss Nr. : 4-1/14
Die
Gemeindevertretung beschließt, den Straßenbaubeitrag für die Teileinrichtung
Gehweg im Schulweg in Stäbelow gemäß § 8 Abs. 5 Kommunalabgabengesetz M-V (KAG)
und der Satzung der Gemeinde Stäbelow über die Erhebung von Beiträgen für den
Bau von Straßen, Wegen und Plätzen selbständig zu erheben.
Der
abzurechnende Abschnitt reicht von der Einmündung Holunderweg (einschließlich
Schulweg 20; Flurstück 15/1) bis zur Einmündung in den Hagebuttenring (Schulweg
7h; Flurstück 205/5) siehe Lageplan in der Anlage.
Nach Information wird folgender Beschluss gefasst:
Abstimmung:
9 |
Ja-Stimmen |
0 |
Nein-Stimmen |
0 |
Enthaltungen |