TOP Ö 10: Kostenspaltungsbeschluss für den Schulweg in Stäbelow

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss Nr. : 4-1/14

Die Gemeindevertretung beschließt, den Straßenbaubeitrag für die Teileinrichtung Gehweg im Schulweg in Stäbelow gemäß § 8 Abs. 5 Kommunalabgabengesetz M-V (KAG) und der Satzung der Gemeinde Stäbelow über die Erhebung von Beiträgen für den Bau von Straßen, Wegen und Plätzen selbständig zu erheben.

Der abzurechnende Abschnitt reicht von der Einmündung Holunderweg (einschließlich Schulweg 20; Flurstück 15/1) bis zur Einmündung in den Hagebuttenring (Schulweg 7h; Flurstück 205/5) siehe Lageplan in der Anlage.

 


Nach Information wird folgender Beschluss gefasst:

 


Abstimmung:

9

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen