TOP Ö 1: Begrüßung durch den Bürgermeister, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit

Der Bürgermeister eröffnet die 1. Gemeindevertretersitzung, begrüßt alle

Anwesenden und stellt die Ordnungsmäßigkeit der Einladung sowie die Beschlussfähigkeit fest. Alle 11 Gemeindevertreter sind anwesend, die Beschlussfähigkeit ist somit gegeben.

 

Der Bürgermeister verpflichtet Frau Harder, ihre Pflichten als Gemeindevertreterin gewissenhaft wahrzunehmen