TOP Ö 1: Begrüßung durch den Bürgermeister, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit

 

 


Der Bürgermeister eröffnet die 1. Gemeindevertretersitzung, begrüßt alle

Anwesenden und stellt die Ordnungsmäßigkeit der Einladung sowie die Beschlussfähigkeit fest. 12 von 15 Gemeindevertretern sind zu Beginn der Sitzung anwesend, die Beschlussfähigkeit ist damit gegeben.