Sitzung: 02.07.2014 Gemeindevertretung Stäbelow
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Beschluss Nr. : 3-0/14
Die Gemeinde
Stäbelow beschließt die anliegende Stellungnahme zur Fortschreibung des
Landesraumentwicklungsprogramms M-V (1. Stufe der Beteiligung).
Die
Stellungnahme ist dem Ministerium für Energie, Infrastruktur und
Landesentwicklung M-V zu übermitteln.
Der Bürgermeister informiert über die Thematik und teilt mit, dass Herr Millahn
(Planungsbüro bsd) zur Erläuterung eingeladen wurde.
Herr Brügge weist darauf hin bei der Stellungnahme zu beachten, dass der
Gemeinde mehr Mitspracherecht eingeräumt werden muss.
Herr Millahn erläutert zur Stellungnahme der Gemeinde im Rahmen der 1.
Beteiligung zum Entwurf des Landesentwicklungsprogramms M-V.
Nach Information stimmt die Gemeindevertretung über den Beschluss mit folgender Änderung in der Stellungnahme zu den Leitlinien der Landesentwicklung ab:
„Den Leitlinien der
Landesentwicklung (Textteil Nr. 2) stimmt die Gemeinde grundsätzlich zu. Dabei
erscheint die im Leitziel Nr. 2.4 angestrebte Optimierung der
Nutzung erneuerbarer
Energien allerdings sehr eindimensional auf den Aspekt
Ausbau orientiert. In
eine wirkliche Optimierung müssen weitaus mehr Belange
einfließen. Zumindest
muss nach Auffassung der Gemeinde Stäbelow die Willens-
bildung der örtlich
Betroffenen zwingend berücksichtigt werden, um Lebensraum-
beeinträchtigungen in
den betroffenen Gemeinden und letztlich auch den zunehmen
Akzeptanzschwierigkeiten bei der jeweils örtlich betroffenen Bevölkerung
vorzubeugen. In der Gemeinde Stäbelow hat sich u. a. auch gezeigt, dass
Angebote zur
Teilhabe der örtlichen
Bevölkerung an der Wertschöpfung durch die Gewinnung
erneuerbarer Energien
auf ein sehr geringes Interesse stoßen und deshalb
ungeeignet sind, das
Akzeptanzproblem zu lösen. Es wird deshalb angeregt
– ähnlich wie bei den
an anderer Stelle formulierten interkommunalen Abstimmungsvorbehalten – in Nr.
2.4 und Nr. 5.3 des LEP den Gemeinden ein Mitspracherecht bei der
regionalplanerischen Festlegung entsprechender Eignungsgebiet verbindlich
einzuräumen. Weiterhin wird zu Nr. 2.10 ... „.
Abstimmung:
10 |
Ja-Stimmen |
0 |
Nein-Stimmen |
0 |
Enthaltungen |