TOP Ö 11: Beschluss der Stellungnahme der Gemeinde Stäbelow zur Fortschreibung des Landesraumentwicklungsprogramms M-V

Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss Nr. : 3-0/14

Die Gemeinde Stäbelow beschließt die anliegende Stellungnahme zur Fortschreibung des Landesraumentwicklungsprogramms M-V (1. Stufe der Beteiligung).

Die Stellungnahme ist dem Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung M-V zu übermitteln.

 


Der Bürgermeister informiert über die Thematik und teilt mit, dass Herr Millahn

(Planungsbüro bsd) zur Erläuterung eingeladen wurde.

Herr Brügge weist darauf hin bei der Stellungnahme zu beachten, dass der

Gemeinde mehr Mitspracherecht eingeräumt werden muss.

Herr Millahn erläutert zur Stellungnahme der Gemeinde im Rahmen der 1.

Beteiligung zum Entwurf des Landesentwicklungsprogramms M-V.

 

Nach Information stimmt die Gemeindevertretung über den Beschluss mit folgender Änderung in der Stellungnahme zu den Leitlinien der Landesentwicklung ab:

 

„Den Leitlinien der Landesentwicklung (Textteil Nr. 2) stimmt die Gemeinde grundsätzlich zu. Dabei erscheint die im Leitziel Nr. 2.4 angestrebte Optimierung der

Nutzung erneuerbarer Energien allerdings sehr eindimensional auf den Aspekt

Ausbau orientiert. In eine wirkliche Optimierung müssen weitaus mehr Belange

einfließen. Zumindest muss nach Auffassung der Gemeinde Stäbelow die Willens-

bildung der örtlich Betroffenen zwingend berücksichtigt werden, um Lebensraum-

beeinträchtigungen in den betroffenen Gemeinden und letztlich auch den zunehmen Akzeptanzschwierigkeiten bei der jeweils örtlich betroffenen Bevölkerung vorzubeugen. In der Gemeinde Stäbelow hat sich u. a. auch gezeigt, dass Angebote zur

Teilhabe der örtlichen Bevölkerung an der Wertschöpfung durch die Gewinnung

erneuerbarer Energien auf ein sehr geringes Interesse stoßen und deshalb

ungeeignet sind, das Akzeptanzproblem zu lösen. Es wird deshalb angeregt

– ähnlich wie bei den an anderer Stelle formulierten interkommunalen Abstimmungsvorbehalten – in Nr. 2.4 und Nr. 5.3 des LEP den Gemeinden ein Mitspracherecht bei der regionalplanerischen Festlegung entsprechender Eignungsgebiet verbindlich

einzuräumen. Weiterhin wird zu Nr. 2.10 ... „.

 

 

 


Abstimmung:

10

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen