TOP Ö 13: Beschluss über die Finanzierung und Durchführung des Vorflutausbaus 2/1/2 und 2/1/5 in Elmenhorst

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss Nr. : 162-22/14

Die Gemeinde beabsichtigt im Jahr 2015 den Hochwasserschutz durch Vorflutausbau basierend auf dem Maßnahmeplan des Entwässerungskonzeptes der BIOTA GmbH aus 2013 fortzuführen .

Im Haushalt 2014 sind 60.000,00 EUR für Planungsleistungen eingestellt.

Für die Bauausführung in 2015 sind in den Haushaltsplan 340.000,00 EUR als Eigenanteil aufzunehmen.

Für die Maßnahme sind Fördermittel zu beantragen.

Mit der Beantragung der Fördermittel und Durchführung der Maßnahme wird der WBV „Untere Warnow-Küste“ beauftragt.

Bei Gewährung von Fördermitteln finanziert die Gemeinde die gesamte Maßnahme vor, sofern der Eigenanteil 400.000,00 EUR ( Planungs-und Baukosten ) nicht übersteigt.

 

 

 


Als im Jahr 2011 das Hochwasser Maßnahmen forderte, hat die Gemeinde den Beschluss gefasst den Vorflutausbau zu finanzieren. Der Ausbau soll in Etappen erfolgen. Offene Gräben werden auf Grund von Schwemmsand voraussichtlich nicht möglich sein. Die Rohrleitungen müssen vermutlich 60er oder sogar 80er Durchmesser haben. Für Lichtenhagen wird eine Überflutungsfläche angelegt. Dazu muss das Straßenbauamt Güstrow einbezogen werden.

Herr Teichert erkundigt sich, was passiert, wenn keine Fördermittel ausgereicht werden.

Der Bürgermeister räumt ein, dass die Gemeinde dann die Kosten allein aufbringen muss, da die Landwirte nicht herangezogen werden können. Die Umsetzung erfolgt durch den Boden- und Wasserverband.  

 


Abstimmung:

13

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen