TOP Ö 9: Widmung von Gemeindestraßen

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss Nr. : 111-19/14

Die Gemeindevertretung beschließt die Widmung nachfolgender Straßen gemäß anliegenden Widmungsverfügungen

1.      Zum Großen Teich

2.      Fußweg vom Wohngebiet „Zum Großen Teich“ zum „Zum Gutshof“

 

Abstimmung:

7

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen

 

Herr Jahn fragt nach, ob für die Straße eine Tonnagebegrenzung vorgesehen ist. Es ist keine Beschränkung vorgesehen. Es wird auch kein Verkehrsschild mit der Geschwindigkeitsbegrenzung 30km/h aufgestellt.