Sitzung: 15.05.2014 Gemeindevertretung Elmenhorst/Lichtenhagen
Beschluss: geändert beschlossen
Herr Bahls erklärt sich für befangen und rückt vom Tisch ab. Er hat weder an der Beratung noch an der Beschlussfassung mitgewirkt.
Beschluss Nr. : 157-22/14 – geänderter
Beschlussvorschlag
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen beschließt:
1.
Der Entwurf
zur 1. Änderung des o. g. Bebauungsplanes Nr. 1, Teil A: Planzeichnung und Teil
B: Text sowie die Begründung wird für die
Änderungsbereiche b, c und e gebilligt.
2.
Der Entwurf
ist gemäß § 3 Absatz 2 BauGB im Zeitraum vom 10.06.2014 bis 10.07.2014
öffentlich auszulegen. Ort und Dauer der Auslegung sind eine Woche vorher
ortsüblich bekannt zu machen.
3.
Die
betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zu
beteiligen.
Abstimmung:
12 |
Ja-Stimmen |
0 |
Nein-Stimmen |
0 |
Enthaltung |
Herr Harbrecht
erläutert, dass die Änderungen nötig sind, um das altersgerechte Wohnen zu
realisieren. Inzwischen wird diskutiert, ob nicht auch Mietwohnungen für junge
Familien angeboten werden sollten. Perspektivisch könnte nach Auflösung der
Gärten bauland für weitere Mietwohnungen zur Verfügung gestellt werden. Die
Entwässerungsproblematik wird in diesem Zusammenhang gelöst werden. EURAWASSER
beteiligt sich an den Kosten mit 50%. Die Gemeinde muss aber vorfinanzieren. In
den Nachtragshaushalt wurde diese Position bereits aufgenommen.
Frau Schulz
weist darauf hin, dass der Hauptausschuss und der Bauausschuss die Empfehlung
ausgesprochen haben, den Beschluss nur für die Punkte b, c und e zu fassen.
Herr Harbrecht
informiert, dass die Änderung im Verfahren vorgenommen wird.
Herr Teichert
und Herr Krüger sind hingegen für die Abstimmung über einen geänderten
Beschlussvorschlag. Es wird in den Beschlussvorschlag unter 1. der Passus „…wird
für die Änderungsbereiche b, c und e gebilligt.“ eingefügt.
Über den
geänderten Beschlussvorschlag wird abgestimmt