TOP Ö 8: Bebauungsplan Nr. 1, Gewerbe-, Misch- und Wohngebiete "Steinbecker Eck", 1. Änderung, Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

Beschluss: geändert beschlossen

Herr Bahls erklärt sich für befangen und rückt vom Tisch ab. Er hat weder an der Beratung noch an der Beschlussfassung mitgewirkt.

 

Beschluss Nr. : 157-22/14 – geänderter Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen beschließt:

1.      Der Entwurf zur 1. Änderung des o. g. Bebauungsplanes Nr. 1, Teil A: Planzeichnung und Teil B: Text sowie die Begründung wird für die Änderungsbereiche b, c und e gebilligt. 

2.      Der Entwurf ist gemäß § 3 Absatz 2 BauGB im Zeitraum vom 10.06.2014 bis 10.07.2014 öffentlich auszulegen. Ort und Dauer der Auslegung sind eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen.

3.      Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen.

 

Abstimmung:

12

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

 

Enthaltung

 

 


Herr Harbrecht erläutert, dass die Änderungen nötig sind, um das altersgerechte Wohnen zu realisieren. Inzwischen wird diskutiert, ob nicht auch Mietwohnungen für junge Familien angeboten werden sollten. Perspektivisch könnte nach Auflösung der Gärten bauland für weitere Mietwohnungen zur Verfügung gestellt werden. Die Entwässerungsproblematik wird in diesem Zusammenhang gelöst werden. EURAWASSER beteiligt sich an den Kosten mit 50%. Die Gemeinde muss aber vorfinanzieren. In den Nachtragshaushalt wurde diese Position bereits aufgenommen.

 

Frau Schulz weist darauf hin, dass der Hauptausschuss und der Bauausschuss die Empfehlung ausgesprochen haben, den Beschluss nur für die Punkte b, c und e zu fassen.

Herr Harbrecht informiert, dass die Änderung im Verfahren vorgenommen wird.

Herr Teichert und Herr Krüger sind hingegen für die Abstimmung über einen geänderten Beschlussvorschlag. Es wird in den Beschlussvorschlag unter 1. der Passus  „…wird für die Änderungsbereiche b, c und e gebilligt.“ eingefügt.

Über den geänderten Beschlussvorschlag wird abgestimmt