TOP Ö 6: Bebauungsplan Nr. 18 "Sildemower Kreuz" der Gemeinde Papendorf, Abwägungs- und Satzungsbeschluss

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss Nr. : 148-23/14

1.Die Gemeindevertretung der Gemeinde Papendorf hat die während der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan Nr. 18 sowie die während der Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden vorgebrachten Stellungnahmen mit folgendem Ergebnis geprüft: s. Anlage 1.

2.Der Bürgermeister wird beauftragt, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden, die Stellungnahmen abgegeben haben, das Abwägungsergebnis mitzuteilen.

3.Die Gemeindevertretung beschließt den Bebauungsplan Nr. 18 „Sildemower Kreuz“ gemäß § 10 BauGB als Satzung. Die örtlichen Bauvorschriften werden gemäß § 86 LBauO M-V als Satzung beschlossen. (s. Anlage 2)

4.Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 18 wird gebilligt. (s. Anlage 2)

5.Die Anlagen sind Bestandteil des Beschlusses.

6.Der Bürgermeister wird beauftragt, den Bebauungsplan Nr. 18 dem Landrat des Landkreises Rostock zur Genehmigung vorzulegen. Die Erteilung der Genehmigung ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

 


Der Planer Herr Fricke erhält das Wort zur Erläuterung.

Der Entwurf lag vom 01.04. bis zum 02.05.2014 öffentlich aus und wurde zur

erneuten Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gegeben.

Von Bürgern sind keine Einwände erhoben worden. Die Hansestadt Rostock hat

keine Stellungnahme abgegeben. Andere Nachbargemeinden und das Amt für Raumordnung und Landesplanung haben der Planung zugestimmt. Aufgrund der Stellungnahmen des Landkreises wurden nach dem Entwurf im Rahmen der

Abwägung die Änderungen:

-Unverbindliche Aufnahme der inzwischen vorliegenden Verkehrsanbindung,

Darstellung der Ein- und Ausfahrtbereiche als Verkehrsflächen;

-Geringfügige Erweiterung der Ausgleichsfläche in Abstimmung mit der Unteren

Naturschutzbehörde;

-Ergänzungen zur Feuerlöschwasserversorgung und Regenwasserentsorgung

Nach dem Satzungsbeschluss ist der Bebauungsplan als vorzeitiger B-Plan beim Landkreis zur Genehmigung einzureichen, da sich die entsprechende 6. Änderung des Flächennutzungsplanes noch im Aufstellungsverfahren befindet.

 

Die Gemeindevertreter beraten über die Löschwasserleitung.

Herr Fricke informiert über die zwischenzeitlichen Abstimmungen des

Erschließungsplaners und der Eurawasser GmbH, dass die Versorgung aus der

südlich des Plangebietes verlaufenden Hauptwasserleitung DN 900 erfolgen kann.

 

Nach eingehender Beratung und Information wird folgender Beschluss gefasst:

 

 


Abstimmung:

9

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen