Sitzung: 20.05.2014 Gemeindevertretung Papendorf
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Beschluss Nr. : 148-23/14
1.Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Papendorf hat die während der
Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan Nr. 18 sowie die während der
Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und
Nachbargemeinden vorgebrachten Stellungnahmen mit folgendem Ergebnis geprüft:
s. Anlage 1.
2.Der Bürgermeister wird beauftragt, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden, die Stellungnahmen abgegeben haben, das Abwägungsergebnis mitzuteilen.
3.Die Gemeindevertretung beschließt den Bebauungsplan Nr. 18 „Sildemower Kreuz“ gemäß § 10 BauGB als Satzung. Die örtlichen Bauvorschriften werden gemäß § 86 LBauO M-V als Satzung beschlossen. (s. Anlage 2)
4.Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 18
wird gebilligt. (s. Anlage 2)
5.Die Anlagen sind Bestandteil des Beschlusses.
6.Der Bürgermeister wird beauftragt, den Bebauungsplan Nr. 18 dem Landrat des Landkreises Rostock zur Genehmigung vorzulegen. Die Erteilung der Genehmigung ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Der Planer Herr Fricke erhält das Wort zur Erläuterung.
Der Entwurf lag
vom 01.04. bis zum 02.05.2014 öffentlich aus und wurde zur
erneuten
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gegeben.
Von Bürgern sind
keine Einwände erhoben worden. Die Hansestadt Rostock hat
keine
Stellungnahme abgegeben. Andere Nachbargemeinden und das Amt für Raumordnung
und Landesplanung haben der Planung zugestimmt. Aufgrund der Stellungnahmen des
Landkreises wurden nach dem Entwurf im Rahmen der
Abwägung die
Änderungen:
-Unverbindliche
Aufnahme der inzwischen vorliegenden Verkehrsanbindung,
Darstellung der
Ein- und Ausfahrtbereiche als Verkehrsflächen;
-Geringfügige
Erweiterung der Ausgleichsfläche in Abstimmung mit der Unteren
Naturschutzbehörde;
-Ergänzungen zur
Feuerlöschwasserversorgung und Regenwasserentsorgung
Nach dem
Satzungsbeschluss ist der Bebauungsplan als vorzeitiger B-Plan beim Landkreis
zur Genehmigung einzureichen, da sich die entsprechende 6. Änderung des
Flächennutzungsplanes noch im Aufstellungsverfahren befindet.
Die Gemeindevertreter beraten über die Löschwasserleitung.
Herr Fricke informiert über die zwischenzeitlichen Abstimmungen des
Erschließungsplaners und der Eurawasser GmbH, dass die Versorgung aus der
südlich des Plangebietes verlaufenden Hauptwasserleitung DN 900 erfolgen kann.
Nach eingehender Beratung und Information wird folgender Beschluss gefasst:
Abstimmung:
9 |
Ja-Stimmen |
0 |
Nein-Stimmen |
0 |
Enthaltungen |