TOP Ö 8: Beschluss über den Neubau eines Gewässers 2. Ordnung von der Allershäger Straße ( K11) zum Graben 2/2 ( Einmündung in die Rotbäk)

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss Nr. : 166-26/14

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lambrechtshagen beschließt den Neubau eines Gewässers 2. Ordnung von der Allershäger Straße bis zum Graben 2/2 ( Einmündung in die Rotbäk ) und den Antrag für die Einleitung und Durchführung des entsprechenden verwaltungsrechtlichen Verfahrens   bei der Unteren Wasserbehörde des Landkreises Rostock zu stellen.

 


Der Bürgermeister begründet den Beschlussvorschlag und die Einleitgenehmigung für 5 Liter Wasser. Ziel der Gemeinde ist es, die Vorflut für die Regenwasserableitung aus dem B-Plan Nr. 14, die Straßenentwässerung K 11 und die Oberflächenentwässerung angrenzender landwirtschaftlicher Flächen über den Ausbau eines Gewässers 2. Ordnung von der Allershäger Straße bis zum Graben 2/2, der in die Rotbäk mündet, neu zu ordnen.

Das Vorhaben kann nur über ein Planfeststellungsverfahren umgesetzt werden.

 

Die Gemeindevertretung fasst nach Information und Beratung folgenden Beschluss:

 


Abstimmung:

11

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen