TOP Ö 1: Begrüßung durch den Bürgermeister, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit

Der Bürgermeister eröffnet die 30. Gemeindevertretersitzung, begrüßt die Gemeindevertreter und die Gäste und stellt die Ordnungsmäßigkeit der Einladung sowie die Beschlussfähigkeit fest

11 von 15 Gemeindevertretern sind anwesend, damit ist die Beschlussfähigkeit gegeben.