TOP Ö 9: Gestattungsvertrag mit der e.n.o. energy GmbH + Co. Kabeltrasse Stäbelow KG zur Verlegung elektrischer Leitungen - 1. Nachtrag (Neuaufnahme)

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss Nr. : 221-29/14

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kritzmow stimmt der zusätzlichen Inanspruchnahme des in der Gemarkung Groß Schwaß, Flur 1 gelegenen Flurstücks 18/3 (GB-Blatt 676) sowie des in der Flur 2 gelegenen Flurstücks 25/7 (GB-Blatt 55008), zur Verlegung der Kabeltrasse durch die e.n.o. energy GmbH & Co. Kabeltrasse Stäbelow KG, gemäß des als Anlage I beigefügten  Entwurfs des 1. Nachtrages zum Gestattungsvertrag vom 24. / 28.10.2013, zu.

Die Leitungstrasse ist durch eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit, zugunsten der

e.n.o. energy GmbH & Co. Kabeltrasse Stäbelow KG, lastend auf den Flurstück 18/3 und

25/7, zu sichern.

 


Nach Information wird folgender Beschluss gefasst:

 


Abstimmung:

12

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen