Sitzung: 06.03.2014 Gemeindevertretung Papendorf
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 1
Beschluss Nr. :
137-21/14
1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Papendorf beschließt
die Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 9b für das Gewerbegebiet
„Sandkrug – nordwestlicher Teil“
gemäß §§ 2 und 8 BauGB.
Der Bebauungsplan soll die Voraussetzungen zur
Bebauung der im Flächennutzungsplan
ausgewiesenen, gewerblichen Bauflächen zwischen der
Landesstraße
132 und der Straße „Sandkrug“ sowie den damit
verbundenen Ausgleich der Eingriffe
in Natur und Landschaft regeln. Es ist die
Festsetzung eines Gewerbegebietes
nach § 8 BauNVO geplant. Die Ansiedlung eines
nicht-großflächigen Lebensmittelmarktes
soll ermöglicht werden.
2. Gebietsabgrenzung:
Der Geltungsbereich umfasst den ca. 5,4 ha großen
nordwestlichen Teil der Ortslage
Sandkrug einschließlich des vorhandenen Gehöftes und
des ansässigen Gewerbebetriebes
zwischen der Landesstraße 132 im Nordwesten, der
Straße nach
Papendorf (Erbsenkamp) im Nordosten, der Straße
„Sandkrug“ im Südosten und der
Fläche des Regenrückhaltebeckens im Südwesten (s.
Anlage).
Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
3. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß Hauptsatzung der
Gemeinde ortsüblich bekannt
zu machen.
Abstimmung:
10 |
Ja-Stimmen |
0 |
Nein-Stimmen |
0 |
Enthaltungen |
Aufgrund des § 24 Abs. 1
hat Herr von Petersdorff weder an der Beratung noch an der Beschlussfassung
mitgewirkt.
Herr Fricke
erläutert das Vorhaben.
Anschließend
wird folgender Beschluss gefasst: