TOP Ö 8: Bebauungsplan Nr. 9b Gewerbegebiet "Sandkrug - nordwestlicher Teil" der Gemeinde Papendorf", Aufstellungsbeschluss

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 1

Beschluss Nr. : 137-21/14

1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Papendorf beschließt die Aufstellung des

Bebauungsplanes Nr. 9b für das Gewerbegebiet „Sandkrug – nordwestlicher Teil“

gemäß §§ 2 und 8 BauGB.

Der Bebauungsplan soll die Voraussetzungen zur Bebauung der im Flächennutzungsplan

ausgewiesenen, gewerblichen Bauflächen zwischen der Landesstraße

132 und der Straße „Sandkrug“ sowie den damit verbundenen Ausgleich der Eingriffe

in Natur und Landschaft regeln. Es ist die Festsetzung eines Gewerbegebietes

nach § 8 BauNVO geplant. Die Ansiedlung eines nicht-großflächigen Lebensmittelmarktes

soll ermöglicht werden.

2. Gebietsabgrenzung:

Der Geltungsbereich umfasst den ca. 5,4 ha großen nordwestlichen Teil der Ortslage

Sandkrug einschließlich des vorhandenen Gehöftes und des ansässigen Gewerbebetriebes

zwischen der Landesstraße 132 im Nordwesten, der Straße nach

Papendorf (Erbsenkamp) im Nordosten, der Straße „Sandkrug“ im Südosten und der

Fläche des Regenrückhaltebeckens im Südwesten (s. Anlage).

Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

3. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß Hauptsatzung der Gemeinde ortsüblich bekannt

zu machen.

Abstimmung:

10

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen

Aufgrund des § 24 Abs. 1 hat Herr von Petersdorff weder an der Beratung noch an der Beschlussfassung mitgewirkt.

 

 

 

 


Herr Fricke erläutert das Vorhaben.

Anschließend wird folgender Beschluss gefasst: