TOP Ö 6: Bebauungsplan Nr. 18, 1. Änderung, Altersgerechter Wohnungsbau "Am Kirchstieg" in Sievershagen, Abwägungs- und Satzungsbeschluss

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 2, Enthaltungen: 0

Beschluss Nr. : 164-25/14

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lambrechtshagen beschließt:

1.Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs zur 1. Änderung der Satzung der

Gemeinde Lambrechtshagen über den Bebauungsplans Nr. 18, Altersgerechter

Wohnungsbau „Am Kirchstieg“ in Sievershagen, vorgebrachten Bedenken und

Anregungen von Bürgern sowie die Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern

öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft – siehe

Anlage 1.

 

Das Amt Warnow-West wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher

Belange, die Anregungen geäußert haben, von diesem Abwägungsergebnis in Kenntnis

zu setzen.

 

2.Gemäß §10 BauGB  in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S.

2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. S. 1548)

beschließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Lambrechtshagen die 1. Änderung des 

Bebauungsplanes Nr. 18, Altersgerechter Wohnungsbau „Am Kirchstieg“ in Sievershagen,

bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung – siehe

Anlage 2.

 

3.Die Begründung zur 1. Änderung der Satzung der Gemeinde Lambrechtshagen über

den Bebauungsplans Nr. 18, Altersgerechter Wohnungsbau „Am Kirchstieg“ in

Sievershagen“, mit Umweltbericht und Zusammenfassender Erklärung zu den

Umweltbelangen wird gebilligt – siehe Anlage 3.

 

4.Der Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluss der Satzung der Gemeinde

Lambrechtshagen zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 18, Altersgerechter

Wohnungsbau „Am Kirchstieg“ in Sievershagen, ortsüblich bekannt zu machen (Aushang

an der Bekanntmachungstafel am Gemeindezentrum, Allershäger Straße 1a in

Lambrechtshagen). Dabei ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung während der

Dienstzeiten eingesehen werden und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

 


Herr Kutschke und Herr Dr. Paech informieren, dass in der Bauausschusssitzung am 26.02.2014 ausführlich über den Abwägungs- und Satzungsbeschluss zum

Bebauungsplan Nr. 18, 1. Änderung, beraten worden ist und alle Fragen beantwortet wurden. Das Planungsbüro hat Stellungnahmen und daraus resultierende

Änderungen des Bebauungsplanes aufgezeigt und erläutert.

Herr Dr. Paech fasst das Beratungsergebnis zusammen und erläutert die sich aus der Bauausschusssitzung ergebenen Korrekturen:

Die Lage der Abwasserpumpstation ist zwischen den beiden Regenrückhaltebecken angedacht, wobei die bestehende Zufahrt zum Regenrückhaltebecken erweitert

genutzt wird.

Im Baufeld 1 ist der Bebauungsplan an die Grundstücksverhältnisse anzupassen.

Da sich ein Grünstreifen laut Zeichnungen auf Gemeindeland befindet, ist die

Textzeile entsprechend anzupassen (Verschiebung von Baufeld 1 zu 2).

Es soll keine exakte Beschreibung der Parkplatzausrichtung festgelegt werden. Die Formulierung „In Parallelanordnung“ ist teilweise zu streichen.

 

Ferner informiert Herr Dr. Paech über den weiteren Werdegang bis zur Genehmigung des Bebauungsplanes Nr. 18, 1. Änderung sowie des Flächennutzungs-

planes.

Der Bauausschuss hat empfohlen, dass die Bürger, die sich am Verfahren beteiligt haben, eine schriftliche Zwischeninformation erhalten sowie nach Genehmigung des Flächennutzungsplanes schriftlich über das Ergebnis der Abwägung in Kenntnis

gesetzt werden.

Der Bauausschuss hat mehrheitlich – mit einer Stimmenthaltung – die Annahme des Abwägungs- und Satzungsbeschlusses, einschließlich der vier genannten

Korrekturen empfohlen.

 

Herr Hanke erkundigt sich, ob die Zufahrt zum Baufeld 1 künftig bestehen bleibt.

Herr Kutschke informiert dazu, dass dem Grundstückseigentümer eine Zufahrt

zusteht. Es wird keine Öffnung zwischen den Baufeldern geben, die Gockelgasse bleibt als „Sackgasse“ bestehen.

 

Der Planer Herr Dr. Mohr informiert über die Abwägungen und hält fest, dass es sich um den ersten Bebauungsplan in Mecklenburg-Vorpommern handelt, der sich

ausschließlich mit altersgerechtem Wohnraum befasst.

 

 

Herr Hanke und Herr Knischka teilen den Standpunkt der Fraktion Die Linke mit. Aufgrund ihrer Auffassung nach fehlender Transparenz und Informationspflicht

wird die Fraktion dem Beschluss nicht zustimmen.

 

Herr Kutschke verweist darauf, dass die frühzeitige Bürgerbeteiligung erfolgte und die Gemeinde sich an die Gesetzlichkeiten gehalten hat.

Herr Dr. Paech erläutert erneut zum Verfahren und informiert über die Prüfung und Genehmigung durch die höheren Verwaltungsbehörden.

 

Nach Meinungsäußerung und eingehender Information wird folgender Beschluss, einschließlich der Korrekturen laut Protokoll der Bauausschusssitzung vom 26.02.2014, gefasst. Das Protokoll der Bauausschusssitzung wird, bezüglich der

Korrekturen zum Bebauungsplan, Bestandteil des Beschlusses:

 


Abstimmung:

9

Ja-Stimmen

2

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen