Sitzung: 06.03.2014 Gemeindevertretung Papendorf
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Beschluss Nr. :
140-21/14
Die Gemeinde Papendorf
erteilt dem SG Warnow Papendorf die ausdrückliche und unwiderrufliche
Erlaubnis, die stationäre Schwimmsteganlage an der touristischen
Verweileinrichtung sowie die Zuwegung zur Schwimmsteganlage mindestens für den
Zeitraum der Zweckbindungsfrist von 5 Jahren ab Inbetriebnahme zum Betreiben
einer mobilen Schwimmsteganlage zu nutzen.
Abstimmung:
11 |
Ja-Stimmen |
0 |
Nein-Stimmen |
0 |
Enthaltungen |
Herr Fietz verlässt um
21.20 Uhr die Sitzung, somit sind 10 Gemeindevertreter anwesend.
Herr Risch informiert über
den Beschlussvorschlag.
Ziel ist es, die mobile
Steganlage jährlich von April bis Oktober zu nutzen. Der mobile Schwimmsteg
kann bei Bedarf an die vorhandene Schwimmsteganlage angesetzt werden. Die
erforderlichen behördlichen Genehmigungen sowie die Zustimmung des momentan
noch gewährleistungspflichtigen Errichters der stationären Schwimmsteganlage
werden derzeit eingeholt. Der SG Warnow Papendorf e.V. hat einen
Förderantrag gestellt.
Die Gemeindevertretung fasst
folgenden Beschluss: