TOP Ö 11: Beschluss über eine Vereinbarung mit dem SG Warnow Papendorf e. V. über die langfristige Nutzung der Steganlage an der touristischen Verweileinrichtung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss Nr. : 140-21/14

Die Gemeinde Papendorf erteilt dem SG Warnow Papendorf die ausdrückliche und unwiderrufliche Erlaubnis, die stationäre Schwimmsteganlage an der touristischen Verweileinrichtung sowie die Zuwegung zur Schwimmsteganlage mindestens für den Zeitraum der Zweckbindungsfrist von 5 Jahren ab Inbetriebnahme zum Betreiben einer mobilen Schwimmsteganlage zu nutzen.

Abstimmung:

11

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen

 

Herr Fietz verlässt um 21.20 Uhr die Sitzung, somit sind 10 Gemeindevertreter anwesend.

 


Herr Risch informiert über den Beschlussvorschlag.

Ziel ist es, die mobile Steganlage jährlich von April bis Oktober zu nutzen. Der mobile Schwimmsteg kann bei Bedarf an die vorhandene Schwimmsteganlage angesetzt werden. Die erforderlichen behördlichen Genehmigungen sowie die Zustimmung des momentan noch gewährleistungspflichtigen Errichters der stationären Schwimmsteganlage werden derzeit eingeholt. Der SG Warnow Papendorf e.V. hat einen

Förderantrag gestellt.

 

Die Gemeindevertretung fasst folgenden Beschluss: