TOP Ö 1: Begrüßung durch den Bürgermeister, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit

Der Bürgermeister eröffnet die 21. öffentliche Gemeindevertretersitzung, begrüßt alle Anwesenden und stellt die Ordnungsmäßigkeit der Einladung fest. Es sind zunächst 10 von 14 Gemeindevertretern, ab Tagesordnungspunkt 5 sind 11 Gemeindevertreter anwesend. Die Beschlussfähigkeit ist gegeben.