TOP Ö 7: Beschluss zur Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss Nr. : 108-18/14

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Pölchow beschließt die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2014.

Abstimmung:

6

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen

Ergänzung zum Beschluss: Die rückfließenden Mittel aus der Soforthilfe des Landes M-V sollen als investive Zweckbindung für die Beteiligung am Schulerweiterungsbau der Amtsschule Warnowschule Papendorf eingesetzt werden.

 


Der Bürgermeister bittet Frau Dr. Simon, den Haushalt zur erläutern.

Frau Dr. Simon: Im Ergebnishaushalt sind noch 250.000 EUR vorhanden. Die Hälfte davon wird für den Haushaltsausgleich benötigt. Der Finanzhaushalt kann durch vorhandene liquide Mittel ausgeglichen werden. Die Ursachen für den erschwerten Haushaltsausgleich und die fehlenden 30.000 EUR liegen nicht bei der Gemeinde. Als ursächlich sind der Ausfall von Gewerbesteuereinnahmen und den damit zusammenhängenden höheren Umlagen an den Kreis und den geringeren Schlüsselzuweisungen anzusehen. Durch die Einführung der Doppik sind die hohen Ausgaben für die Unterhaltungsmaßnahmen wie Straßenunterhaltung, kommunale Wohnungen und die Straßenbeleuchtung bewusster geworden. Zusätzlich wurden Mittel für die Dienst- und Schutzbekleidung der Freiwilligen Feuerwehr, die Zerlegungsvermessung im Bahnhofsweg und für freiwillige Leistungen eingestellt. Die Beteiligung am Schulerweiterungsbau der Warnowschule Papendorf kostet die Gemeinde 285.00 EUR. Für dieses Bauvorhaben liegt die schriftliche Zusage für eine Förderung bis zu 1,6 Millionen EUR vom Land Mecklenburg-Vorpommern vor.

 

Für den Ausbau des Buchholzer Weges wurden Fördermittel beantragt. Der Bürgermeister weist drauf hin, dass der Ausbau erst im Haushaltsjahr 2015 angedacht ist. Frau Simon sagt, dass es nicht schädlich ist, wenn die Position im Haushalt 2014 verbleibt, sondern zeigt viel mehr an, dass die Gemeinde gewillt und in der Lage ist, die Eigenmittel aufzubringen.  Die Fördermittel können in 2015 neu beantragt werden. Zu beachten ist, dass das Bauvorhaben auch in den Haushalt 2015 eingestellt wird.

 

Die Schulumlage und die Förderung für Kinder in Kindertagesstätten einschließlich Hort stellen einen großen Haushaltsposten dar. Die Schulumlage für Schüler der weiterführenden Schulen beträgt ca. 70.000 EUR, für Schüler von Grundschulen 5000 EUR. Die Förderung für die Kinder in der eigenen Kindertagesstätte liegt bei 50.000 EUR (für 28 Kinder), für 58 außerhalb betreute Kinder bei 66.700 EUR und für die Tagespflege werden 1800 EUR benötigt.

 

Frau van den Berg-Redepenning möchte wissen, welche Haushaltsposten besonders zu hinterfragen wären. Hier weist Frau Dr. Simon auf die neue Entschädigungsverordnung, auf die Unterhaltungs- und Bewirtschaftungkosten für die Freiwillige Feuerwehr, die Straßenbeleuchtung, den Winterdienst und Havariekosten hin.

Der Bürgermeister erklärt, dass an der Sicherheit für die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr nicht gespart werden kann. Solange es eine Freiwillige Feuerwehr in der Gemeinde gibt, muss die Gemeinde die Einsatzfähigkeit auch gewährleisten. Es ist auch in den nächsten Jahren vorgesehen, die Arbeit der Freiwilligen Feuerwehr auf hohem Niveau weiterzuführen. Bei der Rechenschaftslegung des Amtswehrführers wurde berichtet, dass landesweit angedacht ist, Wehren zusammenzulegen. Die Einsatzpläne wurden bereits geändert, wogegen die Gemeinden Protest eingelegt haben.   

Frau Dr. Simon teilt mit, dass das Landesförderinstitut die Zinsbelastung halbiert hat, um die Kommunen bei der Tilgung der Landesdarlehen zu entlasten.