TOP Ö 10: Beschluss über die Festsetzung der Höhe der Aufwandsentschädigungen für die Funktionsinhaber der Freiwilligen Feuerwehr

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss Nr. : 212-28/14

Durch die Gemeindevertretung Kritzmow werden für die Funktionsinhaber der Freiwilligen Feuerwehr Kritzmow-Schwaß folgende monatliche Pauschalbeträge als Aufwandsentschädigung festgesetzt:

Ortswehrführer:            erhalten eine Aufwandsentschädigung in Höhe des durch die                                           FwEntschVO M-V geregelten Höchstbetrag

deren Stellvertreter:            erhalten eine Aufwandsentschädigung in Höhe des durch die                                           FwEntschVO M-V geregelten Höchstbetrag

Darüberhinaus erhalten nachstehend genannte Personen mit besonderen Aufgaben eine

Aufwandsentschädigung in folgender Höhe:

Jugendfeuerwehrwarte:            60,00 Euro

Gerätewarte:                            50,00 Euro

 

 


Nach Information fasst die Gemeindevertretung folgenden Beschluss:

 


Abstimmung:

9

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen