Sitzung: 11.02.2014 Gemeindevertretung Kritzmow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 1
Beschluss Nr. :
210-28/14
Die
Gemeindevertretung Kritzmow beschließt auf der Grundlage der überprüften
Kostenkalkulation des Einrichtungsträgers DRK Kreisverband Bad Doberan e. V. ab
01.03.2014 folgende kommunale Anteile für die Gemeinde:
Betreuungsart |
Kommunaler
Anteil |
entsprechender
gesetzlicher Elternbeitrag |
Kinderkrippe
ganztags |
348,77 |
252,56 |
Kinderkrippe
Teilzeit |
209,26 |
151,54 |
Kinderkrippe
halbtags |
120,27 |
120,26 |
|
|
|
Kindergarten
ganztags |
147,96 |
147,96 |
Kindergarten
Teilzeit |
88,78 |
88,78 |
Kindergarten
halbtags |
59,18 |
59,18 |
|
|
|
Hort
ganztags |
96,26 |
82,00 |
Hort
Teilzeit |
57,76 |
49,20 |
Der Bürgermeister und Herr
Dr. Kleinau informieren zum vorliegenden Beschlussvorschlag. Die Erhöhung der Kosten beruht nicht auf
die Überleitung der Kita an das DRK, sondern darauf, dass über mehrere Jahre
keine Entgeltverhandlungen
durchgeführt
wurden.
Nach
vorliegender geprüfter Kostenkalkulation steigen die Platzkosten für einen
Krippenplatz um 25,98 %, für einen Kindergartenplatz um 8,86 % und für einen
Hortplatz um
27,96 %.
Gemäß
Kindertagesförderungsgesetz M-V haben die Gemeinde und die
Personensorgeberechtigten/ Eltern den verbleibenden restlichen
Finanzierungsbedarf
abzüglich der
Landes- und Kreismittel zu tragen. Hierbei muss der kommunale Anteil der
Gemeinde mindestens 50% betragen.
Es wird empfohlen, im
Krippenbereich 58 % und im Hortbereich 54 % durch die
Gemeinde zu übernehmen, da
die Steigerung des Elternbeitrages für die Sorgeberechtigten/Eltern sonst nicht
zumutbar wäre. Nach Beendigung der geplanten
Krippenerweiterung strebt
der DRK Kreisverband Bad Doberan e. V. eine neue
Entgeltverhandlung zum Jahr
2015 an. Hierbei könnten die Entgelte reduziert und somit der Elternbeitrag
erneut angepasst werden.
Die Gemeindevertretung fasst
anschließend folgenden Beschluss:
Abstimmung:
8 |
Ja-Stimmen |
0 |
Nein-Stimmen |
1 |
Enthaltungen |