Sitzung: 17.12.2013 Gemeindevertretung Lambrechtshagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 2, Enthaltungen: 1
Beschluss Nr. :
156-23/13
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Lambrechtshagen beschließt den Abschluss der
Vereinbarung über die einvernehmliche Beendigung von Pachtverhältnissen
zwischen der Gemeinde Lambrechtshagen und dem Kreisverband der Gartenfreunde
Rostock-Land e.V..
Abstimmung:
8 |
Ja-Stimmen |
2 |
Nein-Stimmen |
|
|
Herr Matthies
enthält sich der Stimme.
Allen Gemeindevertretern
liegt als Tischvorlage die Vereinbarung mit zwischenzeitlich mit dem
Kreisverband der Gartenfreunde Rostock-Land e.V. abgestimmten
Änderungen vor. Der
Rechtsanwalt der Gemeinde, Herr Pagels, erhält das Wort.
Er informiert über die
Vereinbarung.
Zur
weiteren Umsetzung der Planungsziele der Gemeinde ist der Abschluss einer
Vereinbarung mit dem Kreisverband der Gartenfreunde Rostock-Land e.V.
erforderlich. Der Kreisverband wünscht ausdrücklich eine Komplettlösung für die
Kleingartenanalgen „Heydenholt“ und „Sonnenschein II“, einschließlich der 8
Gärten im westlichen Bereich Heydenholt, die außerhalb des Änderungsbereiches
des Bebauungsplanes Nr. 18 liegen.
Herr Pagels teilt mit, dass
nach dem heutigen gemeinsamen Gespräch mit dem Vorsitzenden des Kreisverbandes
der Gartenfreunde Rostock-Land e.V. folgender
Zusatz unter II. Punkt 1im
letzten Absatz aufgenommen werden sollte:
„Die Gemeinde gewährleistet,
dass diese Fläche nach Norden verbleibt eine
Einzäunung erhält, die
Wasser- sowie Stromversorgung sichergestellt bleibt sowie eine Zuwegung
verbleibt.“
Herr Brackniß, Vorsitzender
des Kreisverbandes der Gartenfreunde Rostock-Land e.V. erhält das Wort. Er
informiert über die einvernehmliche Aufhebung der Pacht-
verträge sowie über die
Restflächen und betont zur Aussage einer Einwohnerin, dass die Kleingärtner
nicht durch die Gemeinde vertrieben werden. Herr Brackniß teilt mit, dass der
Großteil der Kleingärtner aus Altersgründen ihre Gärten aufgeben möchte.
Herr Kutschke informiert,
dass die private Fläche in der Begründung zum
Bebauungsplan ausgewiesen
ist.
Auf erneute Nachfrage von
Herrn Hanke darüber, was passiert, wenn der
Flächennutzungsplan oder der
Bebauungsplan aufgrund von Einwänden nicht
verwirklicht werden können,
informiert Herr Kutschke nochmals, dass bisher keine grundlegenden Bedenken
seitens der Behörden bestehen.
Der Bürgermeister informiert
über die damalige einvernehmliche Zustimmung der
Gemeindevertretung, die
Grundstücke zu erwerben, was Voraussetzung für die
Planung von altersgerechtem
Wohnen und für die Aufstellung des Bebauungsplanes ist.
Herr Knischka
teilt seine Auffassung dahingehende mit, dass nach Rücksprache vor Ort viele
der Kleingärtner nicht mit einer Aufhebung der Pachtverträge einverstanden
waren.
Die Gemeindevertreter äußern
ihre Meinungen.
Herr Dr. Paech als
Vorsitzender des Bauausschusses informiert nochmals darüber, dass die
Kleingartenanlage einen baulichen Missstand darstellt und es aus Sicht des
Bauausschusses richtig war, dort den Bebauungsplan zu entwickeln.
Nach eingehender Beratung
wird mit Aufnahme des genannten Zusatzes in der
Vereinbarung zur Teilfläche
im Norden folgender Beschluss gefasst:
Abstimmung:
8 |
Ja-Stimmen |
2 |
Nein-Stimmen |
1 |
Enthaltungen |