TOP Ö 7: Beschluss über die Vereinbarung zur Aufhebung der Pachtverträge für die Kleingartenanlagen "Heydenholt" und "Sonnenschein II"

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 2, Enthaltungen: 1

Beschluss Nr. : 156-23/13

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lambrechtshagen beschließt den Abschluss der Vereinbarung über die einvernehmliche Beendigung von Pachtverhältnissen zwischen der Gemeinde Lambrechtshagen und dem Kreisverband der Gartenfreunde Rostock-Land e.V..

Abstimmung:

8

Ja-Stimmen

2

Nein-Stimmen

 

 

Herr Matthies enthält sich der Stimme.

 

 


Allen Gemeindevertretern liegt als Tischvorlage die Vereinbarung mit zwischenzeitlich mit dem Kreisverband der Gartenfreunde Rostock-Land e.V. abgestimmten

Änderungen vor. Der Rechtsanwalt der Gemeinde, Herr Pagels, erhält das Wort.

Er informiert über die Vereinbarung.

Zur weiteren Umsetzung der Planungsziele der Gemeinde ist der Abschluss einer Vereinbarung mit dem Kreisverband der Gartenfreunde Rostock-Land e.V. erforderlich. Der Kreisverband wünscht ausdrücklich eine Komplettlösung für die Kleingartenanalgen „Heydenholt“ und „Sonnenschein II“, einschließlich der 8 Gärten im westlichen Bereich Heydenholt, die außerhalb des Änderungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 18 liegen.

Herr Pagels teilt mit, dass nach dem heutigen gemeinsamen Gespräch mit dem Vorsitzenden des Kreisverbandes der Gartenfreunde Rostock-Land e.V. folgender

Zusatz unter II. Punkt 1im letzten Absatz aufgenommen werden sollte:

„Die Gemeinde gewährleistet, dass diese Fläche nach Norden verbleibt eine

Einzäunung erhält, die Wasser- sowie Stromversorgung sichergestellt bleibt sowie eine Zuwegung verbleibt.“

 

Herr Brackniß, Vorsitzender des Kreisverbandes der Gartenfreunde Rostock-Land e.V. erhält das Wort. Er informiert über die einvernehmliche Aufhebung der Pacht-

verträge sowie über die Restflächen und betont zur Aussage einer Einwohnerin, dass die Kleingärtner nicht durch die Gemeinde vertrieben werden. Herr Brackniß teilt mit, dass der Großteil der Kleingärtner aus Altersgründen ihre Gärten aufgeben möchte.

 

Herr Kutschke informiert, dass die private Fläche in der Begründung zum

Bebauungsplan ausgewiesen ist.

 

Auf erneute Nachfrage von Herrn Hanke darüber, was passiert, wenn der

Flächennutzungsplan oder der Bebauungsplan aufgrund von Einwänden nicht

verwirklicht werden können, informiert Herr Kutschke nochmals, dass bisher keine grundlegenden Bedenken seitens der Behörden bestehen.

Der Bürgermeister informiert über die damalige einvernehmliche Zustimmung der

Gemeindevertretung, die Grundstücke zu erwerben, was Voraussetzung für die

Planung von altersgerechtem Wohnen und für die Aufstellung des Bebauungsplanes ist.

 

Herr Knischka teilt seine Auffassung dahingehende mit, dass nach Rücksprache vor Ort viele der Kleingärtner nicht mit einer Aufhebung der Pachtverträge einverstanden waren.

 

Die Gemeindevertreter äußern ihre Meinungen.

 

Herr Dr. Paech als Vorsitzender des Bauausschusses informiert nochmals darüber, dass die Kleingartenanlage einen baulichen Missstand darstellt und es aus Sicht des Bauausschusses richtig war, dort den Bebauungsplan zu entwickeln.

Nach eingehender Beratung wird mit Aufnahme des genannten Zusatzes in der

Vereinbarung zur Teilfläche im Norden folgender Beschluss gefasst:

 

 


Abstimmung:

8

Ja-Stimmen

2

Nein-Stimmen

1

Enthaltungen