TOP Ö 8: Bebauungsplan Nr. 6, Wohngebiet "Strandweg", Aufstellungsbeschluss

Beschluss Nr. : 151-20/13

Die Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen beschließt:

 

1.      Der Bebauungsplan Nr. 6, Wohngebiet „Strandweg“ in Elmenhorst wird aufgestellt. Planungsziele:

-         Festsetzung Art und Maß der baulichen Nutzung

-         Verbot von Ferienwohnungen

-         Festsetzung von privaten Verkehrsflächen

-         Festsetzung einer Fläche für Abfallbeseitigung

-         Festsetzung der mit Geh- Fahr- und Leitungsrechten zu belastenden Flächen

-         Festsetzung der Flächen für Anlagen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

 

2.      Die Gemeinde schließt einen städtebaulichen Vertrag zur Sicherung der Finanzierung der Planungskosten mit den betroffenen Grundstückseigentümern ab.

 

Der Plangeltungsbereich ist dargestellt im Übersichtsplan (Anlage) und umfasst eine Größe von ca. 0,4 ha.

 Abgrenzungen:

-         im Osten: Strandweg

-         im Süden: Hauptstraße, Grundstücke Strandweg 22 und Strandweg 23

-         im Westen und Norden: Gelände der ehemaligen Tankstelle, Hauptstraße 51a

 

 

 


Der Bürgermeister erläutert die Problematik im Strandweg: Für eine öffentliche Widmung ist die Zustimmung des jetzigen Straßeneigentümers nötig. Eine Erklärung der damaligen Bürgermeisterin bzw. des damaligen Investors sind nicht maßgeblich für eine öffentliche Widmung, sondern waren lediglich unerlässlich, um die Erschließung zu sichern. Auch lag kein Antrag auf öffentliche Widmung des ehemaligen Straßeneigentümers vor.

Die Gemeinde bietet folgende Problemlösung an: Da die Gemeinde Planungshoheit besitzt, kann sie einen B-Plan über das betroffene Gebiet legen, mit dem Ziel die Straße als Verkehrsfläche zu erhalten. Die Anlieger und der Straßeneigentümer können sich dann in Form einer privatrechtlichen Einigung zum Fahr- und Wegerecht verständigen.  

 


Abstimmung:

13

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen