TOP Ö 9: Bebauungsplan Nr. 18 Gewerbegebiet "Sildemower Kreuz" der Gemeinde Papendorf, Aufstellungsbeschluss

Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss Nr. : 132-20/13

1.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Papendorf beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 18 „Sildemower Kreuz“ der Gemeinde Papendorf gemäß § 2 und 8 BauGB.

Der Bebauungsplan soll mit der Festsetzung eines Gewerbegebietes die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Erweiterung des Audi- und Porschezentrums an der Nobelstraße in Rostock in südliche Richtung auf Papendorfer Gemeindegebiet und den damit verbundenen Ausgleich der Eingriffe in Natur und Landschaft regeln.

 

2. Gebietsabgrenzung:

Der Geltungsbereich umfasst eine ca. 2 ha große Fläche östlich der Landesstraße 132, direkt an der nördlichen Gemeindegrenze Papendorfs nach Rostock (Flurstücke 153 (teilw.), 152 (teilw.), 114 (teilw.) der Flur 3 in der Gemarkung Sildemow). Das Plangebiet grenzt im Süden an ein Soll und im Osten an Ackerflächen (s. Anlage 1: Lageplan). Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

3. Billigung des Vorentwurfs:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Papendorf stimmt dem anliegenden Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 18 Gewerbegebiet "Sildemower Kreuz" (Anlage 2) zu und empfiehlt, die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchzuführen.

 

4.

Der Aufstellungsbeschluss und die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung sind gemäß Hauptsatzung der Gemeinde ortsüblich bekannt zu machen.

 

Der Vertrag ist vom Bürgermeister zu unterzeichnen, wenn die Bürgschaft vorgelegt wird.

Abstimmung:

10

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen

 

 

 

 


Herr Fricke erläutert umfassend zum Aufstellungsbeschluss.

Das an der Nobelstraße in Rostock ansässige Porsche- und Audi-Autohaus plant die Erweiterung des vorhandenen Betriebsstandortes um ein neues Porschezentrum mit ergänzenden Anlagen des Autohauses. Die Erweiterung des vorhandenen Stand-

ortes kann nur in südliche Richtung auf Papendorfer Gemeindegebiet erfolgen, da in die anderen Richtungen keine Erweiterungsmöglichkeiten mehr bestehen. Zwecks Schaffung von Baurecht ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.

Die parallele Änderung des Flächennutzungsplanes ist Bestandteil des Aufstellungsbeschlusses zur 6. Änderung des F-Planes Papendorf. Darin wurde die Ausweisung eines größeren Gewerbegebietes an dieser Stelle abgelehnt.

Im Umweltbericht sind die Eingriffe in Natur und Landschaft zu ermitteln und die Ausgleichsmaßnahmen konkret festzulegen.

Zwecks Übernahme der Kosten für die Planung, Erschließung und die Ausgleichsmaßnahmen soll ein städtebaulicher Vertrag zwischen der Gemeinde und dem

Erschließungsträger abgeschlossen werden, so dass der Gemeinde keine Kosten entstehen. Der Abschluss des Städtebaulichen Vertrages ist die Voraussetzung für den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 18 „Sildemower Kreuz“.

 

Herr Fricke informiert über die angedachte vorzeitige Nutzung einer Stellplatzfläche ab Frühjahr 2014. Baubeginn der Erweiterung könnte im Mai 2014 sein.

 

Die Gemeindevertreter beraten über die notwendige Vorlage einer Bürgschaft.

Nach Beratung wird der Beschluss wie folgt geändert gefasst: