Sitzung: 04.12.2013 Gemeindevertretung Papendorf
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Beschluss Nr. :
132-20/13
1.
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Papendorf beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes
Nr. 18 „Sildemower Kreuz“ der Gemeinde Papendorf gemäß § 2 und 8 BauGB.
Der
Bebauungsplan soll mit der Festsetzung eines Gewerbegebietes die
planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Erweiterung des Audi- und
Porschezentrums an der Nobelstraße in Rostock in südliche Richtung auf
Papendorfer Gemeindegebiet und den damit verbundenen Ausgleich der Eingriffe in
Natur und Landschaft regeln.
2.
Gebietsabgrenzung:
Der
Geltungsbereich umfasst eine ca. 2 ha große Fläche östlich der Landesstraße
132, direkt an der nördlichen Gemeindegrenze Papendorfs nach Rostock (Flurstücke 153 (teilw.), 152 (teilw.), 114 (teilw.)
der Flur 3 in der Gemarkung Sildemow).
Das Plangebiet grenzt im Süden an ein Soll und im Osten an Ackerflächen (s.
Anlage 1: Lageplan). Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
3.
Billigung des Vorentwurfs:
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Papendorf stimmt dem anliegenden Vorentwurf des
Bebauungsplanes Nr. 18 Gewerbegebiet "Sildemower Kreuz" (Anlage 2) zu
und empfiehlt, die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
durchzuführen.
4.
Der Aufstellungsbeschluss und die
frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung sind gemäß Hauptsatzung der Gemeinde
ortsüblich bekannt zu machen.
Der Vertrag
ist vom Bürgermeister zu unterzeichnen, wenn die Bürgschaft vorgelegt wird.
Abstimmung:
10 |
Ja-Stimmen |
0 |
Nein-Stimmen |
0 |
Enthaltungen |
Herr Fricke erläutert
umfassend zum Aufstellungsbeschluss.
Das an der
Nobelstraße in Rostock ansässige Porsche- und Audi-Autohaus plant die
Erweiterung des vorhandenen Betriebsstandortes um ein neues Porschezentrum mit
ergänzenden Anlagen des Autohauses. Die Erweiterung des vorhandenen Stand-
ortes kann nur
in südliche Richtung auf Papendorfer Gemeindegebiet erfolgen, da in die anderen
Richtungen keine Erweiterungsmöglichkeiten mehr bestehen. Zwecks Schaffung von
Baurecht ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.
Die parallele
Änderung des Flächennutzungsplanes ist Bestandteil des Aufstellungsbeschlusses
zur 6. Änderung des F-Planes Papendorf. Darin wurde die Ausweisung eines
größeren Gewerbegebietes an dieser Stelle abgelehnt.
Im Umweltbericht
sind die Eingriffe in Natur und Landschaft zu ermitteln und die
Ausgleichsmaßnahmen konkret festzulegen.
Zwecks Übernahme
der Kosten für die Planung, Erschließung und die Ausgleichsmaßnahmen soll ein
städtebaulicher Vertrag zwischen der Gemeinde und dem
Erschließungsträger
abgeschlossen werden, so dass der Gemeinde keine Kosten entstehen. Der Abschluss
des Städtebaulichen Vertrages ist die Voraussetzung für den Beschluss zur
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 18 „Sildemower Kreuz“.
Herr Fricke informiert über
die angedachte vorzeitige Nutzung einer Stellplatzfläche ab Frühjahr 2014.
Baubeginn der Erweiterung könnte im Mai 2014 sein.
Die Gemeindevertreter
beraten über die notwendige Vorlage einer Bürgschaft.
Nach Beratung wird der
Beschluss wie folgt geändert gefasst: