TOP Ö 8: Fortschreibung der haushaltssichernden Maßnahmen der Gemeinde Kritzmow im Haushaltsjahr 2014

Gemäß Kommunalverfassung hat die Gemeinde ihre Haushaltswirtschaft so zu

planen und zu führen, dass die stetige Aufgabenerfüllung gesichert ist. Der Haushalt ist in jedem Haushaltsjahr in Planung und Rechnung auszugleichen. Kann der

Haushaltsausgleich trotz Ausnutzung aller Sparmöglichkeiten sowie Ausschöpfung aller Ertrags- und Einzahlungsmöglichkeiten nicht erreicht werden, ist ein Haushaltssicherungskonzept zu erstellen. Dieses wird von der Gemeindevertretung

beschlossen und ist über den Konsolidierungszeitraum mindestens jährlich

fortzuschreiben. Die Fortschreibung ist bei negativen Abweichungen vom bereits

beschlossenen Konzept von der Gemeindevertretung erneut zu beschließen.

Haushaltssichernde Maßnahmen wurden bereits in Zusammenhang mit der

Haushaltsplanung 2011 in der Gemeindevertretung beraten und von der Rechtsaufsichtsbehörde kommentiert.  Der Beschluss vom 05.06.2012 wird hiermit in

Abstimmung mit dem Hauptausschuss auf Grundlage der Haushaltsplanung 2014 fortgeschrieben. Negative Abweichungen vom beschlossenen Konzept sind nicht zu verzeichnen, sodass es derzeit keines neuen Beschlusses der Gemeindevertretung bedarf. Bei Umsetzung der vorbereiteten Maßnahmen kann der Haushaltsausgleich ab 2014 wieder erreicht werden.

Die Gemeindevertreter nehmen die Fortschreibung der haushaltssichernden

Maßnehmen zur Kenntnis.