Sitzung: 11.12.2013 Gemeindevertretung Kritzmow
Gemäß Kommunalverfassung hat
die Gemeinde ihre Haushaltswirtschaft so zu
planen und zu führen, dass
die stetige Aufgabenerfüllung gesichert ist. Der Haushalt ist in jedem
Haushaltsjahr in Planung und Rechnung auszugleichen. Kann der
Haushaltsausgleich trotz
Ausnutzung aller Sparmöglichkeiten sowie Ausschöpfung aller Ertrags- und
Einzahlungsmöglichkeiten nicht erreicht werden, ist ein
Haushaltssicherungskonzept zu erstellen. Dieses wird von der Gemeindevertretung
beschlossen und ist über den
Konsolidierungszeitraum mindestens jährlich
fortzuschreiben. Die
Fortschreibung ist bei negativen Abweichungen vom bereits
beschlossenen Konzept von
der Gemeindevertretung erneut zu beschließen.
Haushaltssichernde Maßnahmen
wurden bereits in Zusammenhang mit der
Haushaltsplanung 2011 in der
Gemeindevertretung beraten und von der Rechtsaufsichtsbehörde kommentiert. Der Beschluss vom 05.06.2012 wird hiermit in
Abstimmung mit dem
Hauptausschuss auf Grundlage der Haushaltsplanung 2014 fortgeschrieben.
Negative Abweichungen vom beschlossenen Konzept sind nicht zu verzeichnen,
sodass es derzeit keines neuen Beschlusses der Gemeindevertretung bedarf. Bei
Umsetzung der vorbereiteten Maßnahmen kann der Haushaltsausgleich ab 2014
wieder erreicht werden.
Die Gemeindevertreter nehmen
die Fortschreibung der haushaltssichernden
Maßnehmen zur Kenntnis.