Sitzung: 11.12.2013 Gemeindevertretung Kritzmow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 4
Beschluss Nr. :
196-27/13
Die
Gemeindevertretung Kritzmow beschließt, die Trägerschaft für die Kindertagesstätte
Schwalbennest zum 01.01.2014 an das Deutsche Rote Kreuz, Kreisverband Bad
Doberan e. V. zu übertragen.
Der
Bürgermeister wird beauftragt, einen Übertragungsvertrag und Mietverträge auf
Grundlage der vorliegenden Entwürfe zu unterzeichnen.
Die Gemeindevertreter
beraten über den Vertrag zur Übertragung der Trägerschaft und zur Betreibung
der Kindertagesstätte „Schwalbennest“ in Kritzmow
Am 26.11.2013 fand ein
weiteres Gespräch zum Betriebsübergang der Kita statt, in dem die Übernahme des
Personals nochmals ausführlich beraten wurde.
Im Ergebnis ist § 4 des
Vertrages geändert worden. Nach Zustimmung aller
Beteiligten wäre die
Änderung in den Vertrag einzuarbeiten.
Frau Dr. Crellwitz äußert
sich zu § 5 (Betreuungsverträge) und regt an, den zweiten Satz zu ergänzen:
„..., zu den Bedingungen, die bisher
bestanden.“
Herr Brandt erläutert darauf
die Notwendigkeit der neuen Entgeltverhandlungen.
Frau Dr. Schön-Höftmann
verweist auf die Ergänzung in § 1 (Vertragsgegenstand) Absatz 2 „..., die
Übertragung der Trägerschaft ...“.
Ferner gibt Frau Dr.
Schön-Höftmann Absatz 2 des § 10 (Essenversorgung) zu
bedenken und weist darauf
hin, dass die Gemeinde vorab mit dem Essenanbieter hätte verhandeln müssen. Sie
regt an, den Absatz zu streichen.
Frau Gildemeister spricht
ihr Unverständnis darüber aus, dass der Vertrag zuvor nicht rechtlich geprüft
worden ist und teilt mit, dass § 13 fehlt.
Frau Dr. Schön-Höftmann
äußert sich weiterhin kritisch zu § 9 (Miete und
Investitionen), Absatz 1 und
schlägt folgende Bezeichnung des Absatzes 1 vor:
„Die durch das DRK in der
Leistungs- und Entgeltvereinbarung veranschlagte Miete ist an die Gemeinde zu
zahlen.“
Herr Dr. Kleinau gibt zu
beachten, dass der Vertrag bereits mit dem DRK
abgestimmt worden ist.
Außerdem gibt Frau Dr.
Schön-Höftmann folgende Änderungen im Mietvertrag
(Kinderkrippe) zu bedenken:
-§ 3 (Miete und Nebenkosten)
– in Punkt 1 den zweiten Satz „Dieses entspricht
3,90 EUR/m².“ zu streichen
-§ 4 (Schönheitsreparaturen
...) – Punkt 1 zu streichen, da dies nicht notwendig sei.
Ein Leistungskatalog liegt
heute nicht vor, wer ist dafür verantwortlich, wer erarbeitet diesen?
Die Gemeindevertreter
einigen sich nach Information und Beratung darüber, keine Änderungen im
Mietvertrag vorzunehmen.
Auf Anfrage von Frau
Gildemeister zu § 4 des Vertrages, bis wann die Zustimmung aller Beteiligten
vorliegen soll, erläutert Herr Dr. Kleinau den Sachverhalt und die Folgerungen.
Nach umfassender Beratung
wird festgelegt, dass der Bürgermeister mit dem
Deutschen Roten Kreuz –
Kreisverband Bad Doberan e.V. über eine mögliche
Änderung des § 10 Absatz 2
sowie § 9 Absatz 1 verhandelt.
Anschließend wird folgender
Beschluss gefasst:
Abstimmung:
10 |
Ja-Stimmen |
0 |
Nein-Stimmen |
4 |
Enthaltungen |