TOP Ö 9: Beschluss zur Übertragung der Kindertagesstätte Schwalbennest in Trägerschaft des Deutschen Roten Kreuzes - Kreisverband Bad Doberan e. V.

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 4

Beschluss Nr. : 196-27/13

Die Gemeindevertretung Kritzmow beschließt, die Trägerschaft für die Kindertagesstätte Schwalbennest zum 01.01.2014 an das Deutsche Rote Kreuz, Kreisverband Bad Doberan e. V. zu übertragen.

Der Bürgermeister wird beauftragt, einen Übertragungsvertrag und Mietverträge auf Grundlage der vorliegenden Entwürfe zu unterzeichnen.

 

 


Die Gemeindevertreter beraten über den Vertrag zur Übertragung der Trägerschaft und zur Betreibung der Kindertagesstätte „Schwalbennest“ in Kritzmow

 

Am 26.11.2013 fand ein weiteres Gespräch zum Betriebsübergang der Kita statt, in dem die Übernahme des Personals nochmals ausführlich beraten wurde.

Im Ergebnis ist § 4 des Vertrages geändert worden. Nach Zustimmung aller

Beteiligten wäre die Änderung in den Vertrag einzuarbeiten.

 

Frau Dr. Crellwitz äußert sich zu § 5 (Betreuungsverträge) und regt an, den zweiten Satz zu ergänzen: „..., zu den Bedingungen, die bisher bestanden.“

Herr Brandt erläutert darauf die Notwendigkeit der neuen Entgeltverhandlungen.

 

Frau Dr. Schön-Höftmann verweist auf die Ergänzung in § 1 (Vertragsgegenstand) Absatz 2 „..., die Übertragung der Trägerschaft ...“.

 

Ferner gibt Frau Dr. Schön-Höftmann Absatz 2 des § 10 (Essenversorgung) zu

bedenken und weist darauf hin, dass die Gemeinde vorab mit dem Essenanbieter hätte verhandeln müssen. Sie regt an, den Absatz zu streichen.

                       

Frau Gildemeister spricht ihr Unverständnis darüber aus, dass der Vertrag zuvor nicht rechtlich geprüft worden ist und teilt mit, dass § 13 fehlt.

 

Frau Dr. Schön-Höftmann äußert sich weiterhin kritisch zu § 9 (Miete und

Investitionen), Absatz 1 und schlägt folgende Bezeichnung des Absatzes 1 vor:

„Die durch das DRK in der Leistungs- und Entgeltvereinbarung veranschlagte Miete ist an die Gemeinde zu zahlen.“

 

Herr Dr. Kleinau gibt zu beachten, dass der Vertrag bereits mit dem DRK

abgestimmt worden ist.

 

Außerdem gibt Frau Dr. Schön-Höftmann folgende Änderungen im Mietvertrag

(Kinderkrippe) zu bedenken:

-§ 3 (Miete und Nebenkosten) – in Punkt 1 den zweiten Satz „Dieses entspricht

3,90 EUR/m².“ zu streichen

 

-§ 4 (Schönheitsreparaturen ...) – Punkt 1 zu streichen, da dies nicht notwendig sei.

Ein Leistungskatalog liegt heute nicht vor, wer ist dafür verantwortlich, wer erarbeitet diesen?

 

Die Gemeindevertreter einigen sich nach Information und Beratung darüber, keine Änderungen im Mietvertrag vorzunehmen.

 

Auf Anfrage von Frau Gildemeister zu § 4 des Vertrages, bis wann die Zustimmung aller Beteiligten vorliegen soll, erläutert Herr Dr. Kleinau den Sachverhalt und die Folgerungen.

 

Nach umfassender Beratung wird festgelegt, dass der Bürgermeister mit dem

Deutschen Roten Kreuz – Kreisverband Bad Doberan e.V. über eine mögliche

Änderung des § 10 Absatz 2 sowie § 9 Absatz 1 verhandelt.

Anschließend wird folgender Beschluss gefasst:

 


Abstimmung:

10

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

4

Enthaltungen