TOP Ö 1: Begrüßung durch den Bürgermeister, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit

Der Bürgermeister eröffnet die 20. Gemeindevertretersitzung, begrüßt die Gemeindevertreter und die Gäste und stellt die Ordnungsmäßigkeit der Einladung sowie die Beschlussfähigkeit fest.

Zu Beginn der Sitzung sind 9 von 12 Gemeindevertretern anwesend, damit ist die Beschlussfähigkeit gegeben.