TOP Ö 9: Bebauungsplan Nr. 14 "Mischgebiet Allershäger Straße", 2. Änderung: Information zur Beteiligung der Unteren Naturschutzbehörde und zum weiteren Vorgehen

Ziel der 2. Änderung des B-Planes Nr. 14 soll die Einbeziehung der Hausgärten an der Ostseite des B-Planes in den Plangeltungsbereich und die Verschiebung der Ausgleichsmaßnahme (Feldhecke als Schutzpflanzung)  an den Ostrand des Plangeltungsbereiches sein.

 

Herr Kutschke informiert über die Ergebnisse der Beratung mit der Unteren Naturschutzbehörde. Danach wird privates Grün als Ausgleich nicht akzeptiert.

 

Zur Lösung der Problematik kommen mehrere Möglichkeiten in Betracht. So könnte das Ökokonto der Gemeinde überprüft werden (Renaturierung Rotbäk), es könnten zusätzliche Schutzhecken auf Gemeindegrundstücken angelegt werden oder einzelne Gemeindeflächen für eine Entsiegelung gesucht werden.

 

In der nächsten Zeit werden weitere Beratungen der Gemeinde mit der Unteren Naturschutzbehörde stattfinden. Der Bauausschuss hat bereits dazu beraten und wird sich in der nächsten Sitzung erneut mit der Thematik befassen.