TOP Ö 8: Bebauungsplan Nr. 20, 1. Änderung, "Gewerbegebiet Nr. 1, nördlich der B 105 in Sievershagen", Abwägungs- und Satzungsbeschluss

Beschluss: ungeändert beschlossen

Herr Dr. Paech informiert zum vorliegenden Beschlussvorschlag. Anschließend wird darüber abgestimmt.

 

Beschluss Nr. : 153-22/13

Die Gemeindevertretung Lambrechtshagen beschließt:

1.       Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs zur 1. Änderung der Satzung der Gemeinde Lambrechtshagen über den Bebauungsplan Nr. 20, Gewerbegebiet Nr. 1, nördlich der B 105 in Sievershagen, vorgebrachten Anregungen von Bürgern sowie die Stellungnahmen von Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange und Nachbargemeinden hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft – siehe Anlage 1.

2.       Gemäß § 10 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I s. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. S. 1548) beschließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Lambrechtshagen die 1. Änderung der Satzung der Gemeinde Lambrechtshagen über den Bebauungsplan Nr. 20, Gewerbegebiet Nr. 1, nördlich der B 105 in Sievershagen, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) – siehe Anlage 2.

3.       Die Begründung zur 1. Änderung der Satzung der Gemeinde Lambrechtshagen über den Bebauungsplan Nr. 20, Gewerbegebiet Nr. 1, nördlich der B 105 in Sievershagen, wird gebilligt – siehe Anlage 3.

4.      Der Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluss der 1. Änderung der Satzung der Gemeinde Lambrechtshagen über den Bebauungsplan Nr. 20, Gewerbegebiet Nr. 1, nördlich der B 105 in Sievershagen, ortsüblich bekannt zu machen (Bekanntmachungstafel am Gemeindezentrum, Allershäger Straße 1 a in Lambrechtshagen)

 


 

 


Abstimmung:

9

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

2

Enthaltungen