TOP Ö 6: Flächennutzungsplan 2013, Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

Beschluss: ungeändert beschlossen

Herr Dr. Paech informiert zum vorliegenden Beschlussvorschlag und bittet ausdrücklich um Anregungen und Ergänzungen zum Planentwurf während der öffentlichen  Auslegungszeit.

 

Herr Hanke erklärt, dass zur Bauausschusssitzung am 16.10.2013 keine vollständigen Unterlagen zum F-Plan und zu den B-Plänen 18 und 20 vorlagen und es aus diesem Grund den Ausschussmitgliedern nicht möglich war, abschließend dazu zu beraten. Die Fraktion DIE LINKE beantragt daher die Zurückweisung aller betreffenden Beschlüsse zur weiteren Bearbeitung in den Bauausschuss.

 

Herr Kutschke erläutert, dass zur Bauausschusssitzung zwar noch nicht alle Stellungnahmen vorlagen, jedoch mit den Sitzungsunterlagen zur heutigen  Gemeindevertretersitzung die Bewertungen durch das Amt Warnow-West und das Planungsbüro übersandt wurden. Es war im Vorfeld dieser Sitzung allen Gemeindevertretern möglich, die Unterlagen zu prüfen. Eine Zurückweisung in den Ausschuss würde keine neuen Erkenntnisse bringen. Herr Dr. Paech informiert, dass es zu diesem Zeitpunkt lediglich darum geht, eine Ausgangssituation zu schaffen, eine weitere Arbeit an den Plänen ist unbedingt notwendig und erwünscht.

 

Es wird zu dem Antrag der Fraktion DIE LINKE beraten. Im Ergebnis wird über die Zurückweisung der vorliegenden Beschlussvorlagen in den Bauausschuss abgestimmt:

 

Abstimmung:

2

Ja-Stimmen

8

Nein-Stimmen

1

Enthaltung

 

Damit ist der Antrag abgelehnt.

 

Herr Kutschke verliest den vorliegenden Beschlussvorschlag und es wird darüber abgestimmt.

 

Beschluss Nr. : 151-22/13

Die Gemeindevertretung beschließt:

1.      Die Abwägung zum Vorentwurf (Anlage 1) wird gebilligt. Das Abwägungsergebnis ist den Einsendern von Anregungen mitzuteilen.

2.      Die Entwürfe zum o. g. Flächennutzungsplan, Planzeichnung (Anlage 2) sowie die Begründung mit Umweltbericht (Anlage 3) werden gebilligt.

3.      Die Entwürfe und die umweltbezogenen Informationen sind gemäß § 3(2) BauGB im Zeitraum vom 27.11.2013 bis zum 03.01.2014 öffentlich auszulegen. Dies ist entsprechend Hauptsatzung an der Bekanntmachungstafel am Gemeindezentrum, Allershäger Straße 1 a in Lambrechtshagen, bekannt zu machen.

4.      Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind nochmals zu beteiligen.

 


 

 


Abstimmung:

9

Ja-Stimmen

2

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen