Sitzung: 30.10.2013 Gemeindevertretung Lambrechtshagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Herr Dr. Paech
informiert zum vorliegenden Beschlussvorschlag und bittet ausdrücklich um
Anregungen und Ergänzungen zum Planentwurf während der öffentlichen Auslegungszeit.
Herr Hanke erklärt,
dass zur Bauausschusssitzung am 16.10.2013 keine vollständigen Unterlagen zum
F-Plan und zu den B-Plänen 18 und 20 vorlagen und es aus diesem Grund den
Ausschussmitgliedern nicht möglich war, abschließend dazu zu beraten. Die
Fraktion DIE LINKE beantragt daher die Zurückweisung aller betreffenden
Beschlüsse zur weiteren Bearbeitung in den Bauausschuss.
Herr Kutschke
erläutert, dass zur Bauausschusssitzung zwar noch nicht alle Stellungnahmen
vorlagen, jedoch mit den Sitzungsunterlagen zur heutigen Gemeindevertretersitzung die Bewertungen
durch das Amt Warnow-West und das Planungsbüro übersandt wurden. Es war im
Vorfeld dieser Sitzung allen Gemeindevertretern möglich, die Unterlagen zu
prüfen. Eine Zurückweisung in den Ausschuss würde keine neuen Erkenntnisse
bringen. Herr Dr. Paech informiert, dass es zu diesem Zeitpunkt lediglich darum
geht, eine Ausgangssituation zu schaffen, eine weitere Arbeit an den Plänen ist
unbedingt notwendig und erwünscht.
Es wird zu dem
Antrag der Fraktion DIE LINKE beraten. Im Ergebnis wird über die Zurückweisung
der vorliegenden Beschlussvorlagen in den Bauausschuss abgestimmt:
Abstimmung:
2 |
Ja-Stimmen |
8 |
Nein-Stimmen |
1 |
Enthaltung |
Damit ist der
Antrag abgelehnt.
Herr Kutschke
verliest den vorliegenden Beschlussvorschlag und es wird darüber abgestimmt.
Beschluss Nr. : 151-22/13
Die
Gemeindevertretung beschließt:
1.
Die
Abwägung zum Vorentwurf (Anlage 1) wird gebilligt. Das Abwägungsergebnis ist
den Einsendern von Anregungen mitzuteilen.
2.
Die
Entwürfe zum o. g. Flächennutzungsplan, Planzeichnung (Anlage 2) sowie die
Begründung mit Umweltbericht (Anlage 3) werden gebilligt.
3.
Die
Entwürfe und die umweltbezogenen Informationen sind gemäß § 3(2) BauGB im
Zeitraum vom 27.11.2013 bis zum 03.01.2014 öffentlich auszulegen. Dies ist
entsprechend Hauptsatzung an der Bekanntmachungstafel am Gemeindezentrum,
Allershäger Straße 1 a in Lambrechtshagen, bekannt zu machen.
4.
Die
betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind nochmals zu
beteiligen.
Abstimmung:
9 |
Ja-Stimmen |
2 |
Nein-Stimmen |
0 |
Enthaltungen |