TOP Ö 6: Beschluss über den Gestattungsvertrag mit der e.n.o. energy GmbH + Co. Kabeltrasse Stäbelow KG zur Verlegung elektrischer Leitungen

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 3, Enthaltungen: 1

Beschluss Nr. : 193-26/13

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kritzmow beschließt den Abschluss des

anliegenden Gestattungsvertrages, einschließlich der Anlagen 1 – 3 des Vertrages, 

mit der e.n.o energy GmbH & Co. Kabeltrasse Stäbelow KG zu Verlegung von elektrischen Leitungen auf dem Gemeindegebiet Kritzmow.

Abstimmung:

9

Ja-Stimmen

3

Nein-Stimmen

1

Enthaltungen

 

In § 4 Abs. 1 des Gestattungsvertrages muss der erste Satz vervollständigt werden: „... zu ersetzen.“

 

 


Herr Lory erklärt, dass er das Vorhaben grundsätzlich ablehnt und begründet dies:

Warum treten die Mitarbeiter der e.n.o. energy GmbH nicht vor der Gemeindevertretung mit der Planung auf? Laut Plan führt die Kabeltrasse über den Ort Groß Schwaß, unzumutbar. Dies wäre ein ersichtlicher Umweg und wird als unnötig

gesehen. Warum erfolgt die Verlegung nicht komplett am Autobahnzubringer?

Warum wird nicht mit privaten Grundstückseigentümern verhandelt und wer sind die betroffenen Eigentümer? Das Vorhaben ist unter der neuen Straße in Groß Schwaß sowie unter Anliegerhäusern geplant. Wer ist zuständig bei Zerstörung der neuen Straße?

 

Herr Henning kritisiert, dass im Vertrag keine Vertragsstrafe bzw. die Hinfälligkeit des Vertrages verankert ist, wenn die Maßnahme mit Bohrlöchern nicht funktioniert oder es zu Beschädigungen an Einbauten kommt und die Straße dann erneut geöffnet werden müsste.

 

Herr Lieske informiert über den Verlauf der Kabeltrasse und gibt eine Behinderung bei möglicher Aufstellung eines Bebauungsplanes in dem Bereich zu bedenken. Er schlägt vor, die Verlegung der Leitung so vorzunehmen, dass eine zukünftige Straße eines B-Planes hergerichtet werden kann.

 

Herr Rasmus und Frau Voß erhalten das Wort zur Erläuterung.

Herr Rasmus informiert über die Vorstellung der Planung im Amt Warnow-West

sowie konkret im Bauausschuss der Gemeinde.

Die Kabelverlegung ist angepasst an Örtlichkeiten der Eigentümer, separate

Gestattungsverträge wurden abgeschlossen.

Im Bauausschuss sind Alternativen vorgestellt worden. Forderungen der Gemeinde wurden im Vertrag eingearbeitet.

Herr Rasmus versichert, dass zum Hinweis und Vorschlag von Herrn Lieske mit dem betreffenden Grundstückseigentümer eine weitere Verhandlung zur Kabelverlegung geführt wird.

 

Herr Henning gibt die Gewährleistung auf die Straße zu beachten und er stellt noch einmal fest, dass der Vertrag keine Sicherheit für die Gemeinde enthält, wenn die Straße erneut für Beseitigung von Schäden geöffnet werden müsse und somit nicht benutzt werden könne.

 

Frau Dr. Schön-Höftmann informiert über das allgemeine Schadensrisiko.

Frau Voß erklärt die grundsätzliche Verpflichtung, jeden während der Bauzeit und des späteren Betriebs der Kabelanlagen angerichteten Schaden im Rahmen der

gesetzlichen Bestimmungen zu ersetzen.

 

Nach eingehender Beratung und Information wird über den vorliegenden Beschlussvorschlag abgestimmt.