Sitzung: 15.10.2013 Gemeindevertretung Kritzmow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 3, Enthaltungen: 1
Beschluss Nr. :
193-26/13
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Kritzmow beschließt den Abschluss des
anliegenden
Gestattungsvertrages, einschließlich der Anlagen 1 – 3 des Vertrages,
mit der e.n.o
energy GmbH & Co. Kabeltrasse Stäbelow KG zu Verlegung von elektrischen
Leitungen auf dem Gemeindegebiet Kritzmow.
Abstimmung:
9 |
Ja-Stimmen |
3 |
Nein-Stimmen |
1 |
Enthaltungen |
In § 4 Abs. 1 des
Gestattungsvertrages muss der erste Satz vervollständigt werden: „... zu
ersetzen.“
Herr Lory erklärt, dass er
das Vorhaben grundsätzlich ablehnt und begründet dies:
Warum treten die Mitarbeiter
der e.n.o. energy GmbH nicht vor der Gemeindevertretung mit der Planung auf?
Laut Plan führt die Kabeltrasse über den Ort Groß Schwaß, unzumutbar. Dies wäre
ein ersichtlicher Umweg und wird als unnötig
gesehen. Warum erfolgt die
Verlegung nicht komplett am Autobahnzubringer?
Warum wird nicht mit
privaten Grundstückseigentümern verhandelt und wer sind die betroffenen
Eigentümer? Das Vorhaben ist unter der neuen Straße in Groß Schwaß sowie unter
Anliegerhäusern geplant. Wer ist zuständig bei Zerstörung der neuen Straße?
Herr Henning kritisiert,
dass im Vertrag keine Vertragsstrafe bzw. die Hinfälligkeit des Vertrages
verankert ist, wenn die Maßnahme mit Bohrlöchern nicht funktioniert oder es zu
Beschädigungen an Einbauten kommt und die Straße dann erneut geöffnet werden
müsste.
Herr Lieske informiert über
den Verlauf der Kabeltrasse und gibt eine Behinderung bei möglicher Aufstellung
eines Bebauungsplanes in dem Bereich zu bedenken. Er schlägt vor, die Verlegung
der Leitung so vorzunehmen, dass eine zukünftige Straße eines B-Planes
hergerichtet werden kann.
Herr Rasmus und Frau Voß
erhalten das Wort zur Erläuterung.
Herr Rasmus informiert über
die Vorstellung der Planung im Amt Warnow-West
sowie konkret im
Bauausschuss der Gemeinde.
Die Kabelverlegung ist
angepasst an Örtlichkeiten der Eigentümer, separate
Gestattungsverträge wurden
abgeschlossen.
Im Bauausschuss sind
Alternativen vorgestellt worden. Forderungen der Gemeinde wurden im Vertrag
eingearbeitet.
Herr Rasmus versichert, dass
zum Hinweis und Vorschlag von Herrn Lieske mit dem betreffenden
Grundstückseigentümer eine weitere Verhandlung zur Kabelverlegung geführt wird.
Herr Henning gibt die
Gewährleistung auf die Straße zu beachten und er stellt noch einmal fest, dass der
Vertrag keine Sicherheit für die Gemeinde enthält, wenn die Straße erneut für
Beseitigung von Schäden geöffnet werden müsse und somit nicht benutzt werden
könne.
Frau Dr. Schön-Höftmann
informiert über das allgemeine Schadensrisiko.
Frau Voß erklärt die
grundsätzliche Verpflichtung, jeden während der Bauzeit und des späteren
Betriebs der Kabelanlagen angerichteten Schaden im Rahmen der
gesetzlichen Bestimmungen zu
ersetzen.
Nach eingehender Beratung
und Information wird über den vorliegenden Beschlussvorschlag abgestimmt.