Sitzung: 30.10.2013 Gemeindevertretung Elmenhorst/Lichtenhagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss Nr. : 145-19/13
1. Die Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen überträgt die Aufgaben der Gemeindewahlleitung und die Bildung des Gemeindewahlausschusses gemäß § 1 Abs. 2 der Landes- und Kommunalwahlordnung M-V (LKWO M-V) insgesamt auf das Amt Warnow-West.
2.Der Beschluss-Nr. 6-50/99 vom 23.02.99 wird aufgehoben.
Abstimmung:
13 |
Ja-Stimmen |
0 |
Nein-Stimmen |
0 |
Enthaltungen |