TOP Ö 1: Begrüßung durch den Bürgermeister, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit

 

 


Der Bürgermeister eröffnet die 19. öffentliche/nicht öffentliche Gemeindevertretersitzung, begrüßt alle Anwesenden und stellt die Ordnungsmäßigkeit der Einladung fest. Es sind zunächst 12 von 14 Gemeindevertretern anwesend. Ab Tagesordnungspunkt 4 sind 13 Gemeindevertreter anwesend. Damit ist die Beschlussfähigkeit gegeben.