Sitzung: 25.09.2013 Gemeindevertretung Lambrechtshagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Beschluss Nr. :
150-21/13
1.Die Gemeinde
Lambrechtshagen überträgt die Aufgaben der Gemeindewahlleitung
und die Bildung des
Gemeindewahlausschusses gemäß § 1 Abs. 2 der Landes- und Kommunalwahlordnung
M-V (LKWO M-V) insgesamt auf das Amt Warnow-West.
2.Der Beschluss-Nr. 3-44/99
vom 24.03.99 wird aufgehoben.
Nach Information fasst die
Gemeindevertretung folgenden Beschluss:
Abstimmung:
7 |
Ja-Stimmen |
0 |
Nein-Stimmen |
0 |
Enthaltungen |