TOP Ö 7: Beschluss zur Übertragung der Aufgaben der Gemeindewahlleitung und der Bildung des Gemeindewahlausschusses auf das Amt Warnow-West

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss Nr. : 150-21/13

1.Die Gemeinde Lambrechtshagen überträgt die Aufgaben der Gemeindewahlleitung

und die Bildung des Gemeindewahlausschusses gemäß § 1 Abs. 2 der Landes- und Kommunalwahlordnung M-V (LKWO M-V) insgesamt auf das Amt Warnow-West.

2.Der Beschluss-Nr. 3-44/99 vom 24.03.99 wird aufgehoben.

 

 


Nach Information fasst die Gemeindevertretung folgenden Beschluss:

 


Abstimmung:

7

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen