TOP Ö 5: Bericht des Amtsvorstehers

 

 


Der Amtsvorsteher kommt der Unterrichtungspflicht zu überplanmäßigen/außerplanmäßigen Ausgaben gegenüber dem Amtsausschuss nach und verweist auf die vorliegenden Unterlagen zum Tagesordnung.

Personalangelegenheiten:

-         Kassenverwalterin Frau Bäsell beendet das Arbeitsverhältnis Ende November. Die Stelle wurde intern ausgeschrieben und wird von Frau Roeseler übernommen.

-         Abschluss von drei befristeten Teilzeitarbeitsverträgen mit Mitarbeiterinnen aus dem Einwohnermeldeamt, der Kita-/Schulverwaltung und dem Sachgebiet Gebühren/Beiträge

Bericht der Amtswehrführung soll im Beisein aller Wehrführungen des Amtes und der Bürgermeister  auf der ersten Sitzung im Jahr 2014 entgegengenommen werden.

Wahlen: 

-         Vorbereitung und Durchführung der Wahl/Stichwahl zum Bundestag/Landrat – Aufwand von Juli bis Oktober 2013 – 106 Wahlhelfer waren im Einsatz (darunter 38% Gemeindevertreter bzw. sachkundige Einwohner).

-         Für die Wahl 2014 werden 144 Wahlhelfer benötigt. Gemeindevertreter dürfen bei den Kommunalwahlen 2014 nicht in den Wahlvorständen mitwirken. Es werden dringend noch freiwillige Wahlhelfer gesucht.

Am 10.09.2013 ist eine neue Entschädigungsverordnung in Kraft getreten. Der Amtsvorsteher erklärt die Erhöhungsmöglichkeiten für Sitzungsgelder bzw.  Aufwandsentschädigungen. Die Leitende Verwaltungsbeamtin Frau Schulz hat den Bürgermeistern der Gemeinden entsprechende Informationen zugearbeitet, welche in den Gemeindevertretungen beraten werden.

Der Amtsvorsteher schlägt für den Amtsausschuss für diese Legislaturperiode keine Änderungen auf Grund der Entschädigungsverordnung vor. Auf der ersten Amtsausschusssitzung in der neuen Legislaturperiode kann die Thematik auf die Tagesordnung gesetzt werden.

Der Amtsvorsteher lässt zum Vorschlag abstimmen.

Abstimmung:

19

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen

Somit wird bis zum Ende der Legislatur im Frühjahr 2014 keine Änderung der Hauptsatzung in Bezug auf die neue Entschädigungsverordnung vorgenommen.