TOP Ö 1: Begrüßung durch den Amtsvorsteher, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, Feststellung der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit

 

 


Der Amtsvorsteher eröffnet die 11. öffentliche/nicht öffentliche Amtsausschusssitzung, begrüßt alle Anwesenden und stellt die Ordnungsmäßigkeit der Einladung und die Beschlussfähigkeit fest.

Von 20 Amtsausschussmitgliedern sind 19 anwesend. Damit ist die Beschlussfähigkeit gegeben.