Sitzung: 24.09.2013 Gemeindevertretung Stäbelow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Beschluss Nr. :
116-23/13
1.Die Gemeinde Stäbelow
überträgt die Aufgaben der Gemeindewahlleitung und die
Bildung des
Gemeindewahlausschusses gemäß § 1 Abs. 2 der Landes- und Kommunalwahlordnung
M-V (LKWO M-V) insgesamt auf das Amt Warnow-West.
2.Der Beschluss-Nr.
308-39/99 vom 10.03.99 wird aufgehoben.
Folgender Beschluss wird
gefasst:
Abstimmung:
9 |
Ja-Stimmen |
0 |
Nein-Stimmen |
0 |
Enthaltungen |