TOP Ö 1: Begrüßung durch den Bürgermeister, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit

Der Bürgermeister eröffnet die 18. öffentliche/nicht öffentliche Gemeindevertretersitzung, begrüßt alle Anwesenden und stellt die Ordnungsmäßigkeit der Einladung fest. Zur Beschlussvorlage zum Tagesordnungspunkt 7 wird eine Korrektur vorgenommen. Der Status auf der Beschlussvorlage muss auf „öffentlich“ geändert werden.

Es sind alle 14 Gemeindevertreter anwesend. Damit ist die Beschlussfähigkeit gegeben.