TOP Ö 7: Bebauungsplan Nr. 8 "Wiesenweg" der Gemeinde Ziesendorf, Abwägungs- und Satzungsbeschluss

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss Nr. : 121-22/13

1.

Die zum Entwurf vom 11.06.2012 abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden geprüft und gem. Anlage 1 berücksichtigt.

2.

Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548), beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplans Nr. 8 für das Wohngebiet „Wiesenweg“ in Ziesendorf an der Nordseite des Wiesenweges, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung (Anlage 2).

Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 8 wird gebilligt (Anlage 3).

3.

Die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 8 ist durch ortsübliche Bekanntmachung dieses Beschlusses in Kraft zu setzen.

 

 


Herr Millahn, Planungsbüro bsd, erhält das Wort. Er erläutert die zwei wesentlichen Probleme.

- öffentliche Regenentwässerung

Dazu ist ein Regenwassersammler im Wiesenweg neu zu verlegen und an den Warnow-Wasser- und Abwasserverband zu übergeben. Wegen der entstehenden Anschlusspflicht ist dabei auch der Anschluss der südseitigen Wohngrundstücke zu berücksichtigen. Die Maßnahme ist Voraussetzung für die Veräußerung der Parzellen als Wohngrundstücke. Sie sollte im Gemeindehaushalt berücksichtigt werden.

 

-Neuverlegung eines ca. 125 m langen Bypasses für die Vorflutleitung. Die Planung und Realisierung der Maßnahme muss gegebenenfalls im Haushalt der Gemeinde berücksichtigt werden. Eine Veräußerung der 2. und 3. Parzelle sollte nicht vor Verlegung des Bypasses/Stilllegung der bisher querenden Leitung erfolgen.

 

Herr Millahn verweist in diesem Zusammenhang auf die Zustimmung der Gemeinde, im Gegenzug das Gebiet WA 1 aus dem Flächennutzungsplan zu streichen, wofür ebenfalls Kosten in den kommenden Jahren bereitgestellt werden müssen.

 

Des Weiteren informiert Herr Millahn, dass einige Parzellen zu eng für Wohnbebauung seien und gibt bei Grundstücksbildung und Verkauf der Grundstücke darauf zu achten.

Frau Kölzow weist darauf hin, dass die Anregung einer Familie (siehe Abwägung – Nr. 22) nicht berücksichtigt werden kann.

Folgende Ergänzung in der Abwägung Nr. 22 ist aufzunehmen: Dem Vorschlag, das Pachtverhältnis beizubehalten, kann nicht gefolgt werden; insofern: teilweise berücksichtigt.

 

Herr Hagemann verweist auf einen Schreibfehler im Beschlussvorschlag. Im 2. Absatz muss es statt „Kiesweg“ richtig „Wiesenweg“ heißen.

 

Anschließend wird folgender Beschluss gefasst:

 


Abstimmung:

7

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen