Sitzung: 05.08.2013 Gemeindevertretung Ziesendorf
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Beschluss Nr. :
121-22/13
1. |
Die zum Entwurf vom
11.06.2012 abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher
Belange wurden geprüft und gem. Anlage 1 berücksichtigt. |
2. |
Aufgrund des § 10 des
Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September
2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11.
Juni 2013 (BGBl. I S. 1548), beschließt die Gemeindevertretung den
Bebauungsplans Nr. 8 für das Wohngebiet „Wiesenweg“ in Ziesendorf an der
Nordseite des Wiesenweges, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem
Text (Teil B), als Satzung (Anlage 2). Die Begründung zum
Bebauungsplan Nr. 8 wird gebilligt (Anlage 3). |
3. |
Die Satzung über den
Bebauungsplan Nr. 8 ist durch ortsübliche Bekanntmachung dieses Beschlusses
in Kraft zu setzen. |
Herr Millahn, Planungsbüro
bsd, erhält das Wort. Er erläutert die zwei wesentlichen Probleme.
- öffentliche
Regenentwässerung
Dazu ist ein
Regenwassersammler im Wiesenweg neu zu verlegen und an den Warnow-Wasser- und
Abwasserverband zu übergeben. Wegen der entstehenden Anschlusspflicht ist dabei
auch der Anschluss der südseitigen Wohngrundstücke zu berücksichtigen. Die
Maßnahme ist Voraussetzung für die Veräußerung der Parzellen als
Wohngrundstücke. Sie sollte im Gemeindehaushalt berücksichtigt werden.
-Neuverlegung eines ca. 125
m langen Bypasses für die Vorflutleitung. Die Planung und Realisierung der
Maßnahme muss gegebenenfalls im Haushalt der Gemeinde berücksichtigt werden.
Eine Veräußerung der 2. und 3. Parzelle sollte nicht vor Verlegung des
Bypasses/Stilllegung der bisher querenden Leitung erfolgen.
Herr Millahn verweist in
diesem Zusammenhang auf die Zustimmung der Gemeinde, im Gegenzug das Gebiet WA
1 aus dem Flächennutzungsplan zu streichen, wofür ebenfalls Kosten in den
kommenden Jahren bereitgestellt werden müssen.
Des Weiteren informiert Herr
Millahn, dass einige Parzellen zu eng für Wohnbebauung seien und gibt bei Grundstücksbildung
und Verkauf der Grundstücke darauf zu achten.
Frau Kölzow weist darauf
hin, dass die Anregung einer Familie (siehe Abwägung – Nr. 22) nicht
berücksichtigt werden kann.
Folgende Ergänzung in der
Abwägung Nr. 22 ist aufzunehmen: Dem Vorschlag, das Pachtverhältnis
beizubehalten, kann nicht gefolgt werden; insofern: teilweise berücksichtigt.
Herr Hagemann verweist auf
einen Schreibfehler im Beschlussvorschlag. Im 2. Absatz muss es statt „Kiesweg“
richtig „Wiesenweg“ heißen.
Anschließend wird folgender
Beschluss gefasst:
Abstimmung:
7 |
Ja-Stimmen |
0 |
Nein-Stimmen |
0 |
Enthaltungen |