Sitzung: 06.08.2013 Gemeindevertretung Kritzmow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 1, Enthaltungen: 0
Beschluss Nr. :
182-24/13
1. |
Die zum Entwurf vom 25.04.2013 abgegebenen Stellungnahmen der
Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden geprüft und gemäß Anlage 1 berücksichtigt. Die Abwägungsentscheidung
vom 23.04.2013 über Stellungnahmen von Behörden/TöB sowie von Bürgern gilt darüber hinaus fort. |
2. |
Aufgrund des § 10 des
Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September
2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22.
Juli 2011 (BGBl. I S. 1509), sowie nach § 86 der Landesbauordnung
Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) vom 18. April 2006 (GVOBl. M-V S. 102),
zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. Mai 2011 (GVOBl.
M-V S. 323), beschließt die
Gemeindevertretung den Bebauungsplans Nr. 5-4 für das Wohngebiet „Erweiterung
Schäferwiese“ in Kritzmow, südwestlich des Baugebietes ‚Zur Schäferwiese’ /
Amselweg, südöstlich der Grundstücke Am Pferdeteich 1 - 4 sowie nordöstlich
der Grundstücke Stover Weg 1c – 1e, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A)
und dem Text (Teil B), als Satzung (Anlage 2). Die Begründung zum
Bebauungsplan Nr. 5-4 wird gebilligt (Anlage 3). |
3. |
Die Satzung über den
Bebauungsplan Nr. 5-4 ist nach Abschluss des Erschließungsvertrages durch
ortsübliche Bekanntmachung dieses Beschlusses in Kraft zu setzen. |
Herr Millahn erhält das
Wort. Er erläutert ausführlich zum Bebauungsplan.
Die Stellungnahmen der
Behörden warfen keine neuen Aspekte auf.
Mit der landesplanerischen
Zustimmung zum Bebauungsplan wurde nochmals auf den vereinbarten Verzicht auf
eine weitere Wohnbauentwicklung am „Blanken Krug“ sowie auf das Erfordernis für
eine Neuaufstellung des Flächennutzungsplans hingewiesen. Die Gemeinde ist
dringend gehalten, die Neuaufstellung ihres Flächennutzungsplans kurzfristig in
ihre Haushaltsplanung einzustellen.
Die verkehrlichen
Auswirkungen der Planung wurden in einer verkehrstechnischen Untersuchung
geprüft und mit dem Straßenbauamt Güstrow abgestimmt. Die bisherigen Angaben
über Verkehrsmengen sind gutachterlich bestätigt worden. Auch die bisherige
Einschätzung der Auswirkungen auf die Satower Straße wurde anhand von
Zählergebnissen und Prognoserechnungen bis 2025 bestätigt. Damit ergibt sich keine
Veranlassung, die Abwägungsentscheidung vom 23.04.13 über die Anbindung an den
Amselweg zu überprüfen. Der Anschluss des Plangebietes an das übergeordnete
Verkehrsnetz ist ausreichend gesichert; eine Beschlussfassung über den
Bebauungsplan ist ohne weitere Entscheidungen über Ausbaumaßnahmen an der
Satower Straße möglich. An allen Anbindepunkten besteht eine gute
Verkehrsqualität und ist unter Berücksichtigung der Planung auch weiterhin zu
erwarten (Bewertungsstufe B in einer Skala von A bis F). Für die Einmündungen
Biestower Weg und Stover Weg besteht die Empfehlung zur Einrichtung von
Aufstellflächen für Linksabbieger, die jedoch durch die Wohngebietsplanung
weder ausgelöst noch beeinflusst wird.
Weiterhin Herr Millahn
informiert über die Schaffung von ca. 6 öffentlichen PKW-Parkflächen und über
die Regenentwässerung des Plangebietes, die eine deutliche Entlastung der
Grundstücke Stover Weg 1 und 1e berücksichtigt.
Herr Millahn berichtet über
Anfragen zu Kleinwindkraftanlagen auf privaten Grundstücken
und verweist dazu auf eine
notwendige Positionierung der Gemeinde im Bebauungsplan.
Ferner berichtet Herr
Millahn über den Antrag der Interessengemeinschaft im Stover Weg auf Anbindung
der Planstraße A an den Stover Weg zu verzichten und den Anschluss eines
Radweges an den Stover Weg zu planen. Herr Millahn erklärt dazu die Problematik
einer Sackgassenstruktur und empfiehlt die Ablehnung des Antrages.
Die Gemeindevertreter
beraten über die Thematik.
Herr Bresler informiert über
den Hinweis in der Bauausschusssitzung, dass es im Wohngebiet Weitenmoor nur
eine Hauptzufahrt gibt und im geplanten Bebauungsplan Nr. 15 „Am Pingelsteich“
ebenfalls eine Zufahrt vorgesehen ist.
Es wird empfohlen, die
Hinweise und Möglichkeiten in der
Bauausschusssitzung noch einmal prüfen zu lassen.
Auf Anfrage von Frau Dr.
Crellwitz zum Grünausgleich erläutert Herr Millahn, dass
eine Naturschutzgenehmigung
(Befreiung vom Biotopschutz) erteilt wurde. Für die externe Ausgleichsfläche
wurde ein Gesamtkonzept erarbeitet und mit der Naturschutzbehörde abgestimmt.
Nach eingehender Information
wird folgender Beschluss gefasst:
Abstimmung:
9 |
Ja-Stimmen |
1 |
Nein-Stimmen |
0 |
Enthaltungen |