TOP Ö 7: Bebauungsplan Nr. 5-4 "Erweiterung Schäferwiese" der Gemeinde Kritzmow, Abwägungs- und Satzungsbeschluss

Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 1, Enthaltungen: 0

Beschluss Nr. : 182-24/13

1.

Die zum Entwurf vom  25.04.2013 abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden geprüft und gemäß  Anlage 1 berücksichtigt.

Die Abwägungsentscheidung vom 23.04.2013 über Stellungnahmen von Behörden/TöB sowie von  Bürgern gilt darüber hinaus fort.

2.

Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509), sowie nach § 86 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) vom 18. April 2006 (GVOBl. M-V S. 102), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. Mai 2011 (GVOBl. M-V S. 323),  beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplans Nr. 5-4 für das Wohngebiet „Erweiterung Schäferwiese“ in Kritzmow, südwestlich des Baugebietes ‚Zur Schäferwiese’ / Amselweg, südöstlich der Grundstücke Am Pferdeteich 1 - 4 sowie nordöstlich der Grundstücke Stover Weg 1c – 1e, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung (Anlage 2).

Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 5-4 wird gebilligt (Anlage 3).

3.

Die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 5-4 ist nach Abschluss des Erschließungsvertrages durch ortsübliche Bekanntmachung dieses Beschlusses in Kraft zu setzen.

 

 


Herr Millahn erhält das Wort. Er erläutert ausführlich zum Bebauungsplan.

Die Stellungnahmen der Behörden warfen keine neuen Aspekte auf.

Mit der landesplanerischen Zustimmung zum Bebauungsplan wurde nochmals auf den vereinbarten Verzicht auf eine weitere Wohnbauentwicklung am „Blanken Krug“ sowie auf das Erfordernis für eine Neuaufstellung des Flächennutzungsplans hingewiesen. Die Gemeinde ist dringend gehalten, die Neuaufstellung ihres Flächennutzungsplans kurzfristig in ihre Haushaltsplanung einzustellen.

Die verkehrlichen Auswirkungen der Planung wurden in einer verkehrstechnischen Untersuchung geprüft und mit dem Straßenbauamt Güstrow abgestimmt. Die bisherigen Angaben über Verkehrsmengen sind gutachterlich bestätigt worden. Auch die bisherige Einschätzung der Auswirkungen auf die Satower Straße wurde anhand von Zählergebnissen und Prognoserechnungen bis 2025 bestätigt. Damit ergibt sich keine Veranlassung, die Abwägungsentscheidung vom 23.04.13 über die Anbindung an den Amselweg zu überprüfen. Der Anschluss des Plangebietes an das übergeordnete Verkehrsnetz ist ausreichend gesichert; eine Beschlussfassung über den Bebauungsplan ist ohne weitere Entscheidungen über Ausbaumaßnahmen an der Satower Straße möglich. An allen Anbindepunkten besteht eine gute Verkehrsqualität und ist unter Berücksichtigung der Planung auch weiterhin zu erwarten (Bewertungsstufe B in einer Skala von A bis F). Für die Einmündungen Biestower Weg und Stover Weg besteht die Empfehlung zur Einrichtung von Aufstellflächen für Linksabbieger, die jedoch durch die Wohngebietsplanung weder ausgelöst noch beeinflusst wird.

Weiterhin Herr Millahn informiert über die Schaffung von ca. 6 öffentlichen PKW-Parkflächen und über die Regenentwässerung des Plangebietes, die eine deutliche Entlastung der Grundstücke Stover Weg 1 und 1e berücksichtigt.

Herr Millahn berichtet über Anfragen zu Kleinwindkraftanlagen auf privaten Grundstücken

und verweist dazu auf eine notwendige Positionierung der Gemeinde im Bebauungsplan.

 

Ferner berichtet Herr Millahn über den Antrag der Interessengemeinschaft im Stover Weg auf Anbindung der Planstraße A an den Stover Weg zu verzichten und den Anschluss eines Radweges an den Stover Weg zu planen. Herr Millahn erklärt dazu die Problematik einer Sackgassenstruktur und empfiehlt die Ablehnung des Antrages.

 

Die Gemeindevertreter beraten über die Thematik.

Herr Bresler informiert über den Hinweis in der Bauausschusssitzung, dass es im Wohngebiet Weitenmoor nur eine Hauptzufahrt gibt und im geplanten Bebauungsplan Nr. 15 „Am Pingelsteich“ ebenfalls eine Zufahrt vorgesehen ist.

Es wird empfohlen, die Hinweise und  Möglichkeiten in der Bauausschusssitzung noch einmal prüfen zu lassen.

 

Auf Anfrage von Frau Dr. Crellwitz zum Grünausgleich erläutert Herr Millahn, dass

eine Naturschutzgenehmigung (Befreiung vom Biotopschutz) erteilt wurde. Für die externe Ausgleichsfläche wurde ein Gesamtkonzept erarbeitet und mit der Naturschutzbehörde abgestimmt.

 

Nach eingehender Information wird folgender Beschluss gefasst:

 


Abstimmung:

9

Ja-Stimmen

1

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen